Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22016
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushaltsplans 2023/2024; Umsetzung der globalen Minderausgabe von 16,0 Mio. € im Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Geplant
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
31.08.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 25. August 2023
Bei der Erstellung des Haushalts 2023/2024 hat die Verwaltung erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen. Dadurch ist es gelungen ‑ wie im vergangenen Jahr zugesagt ‑ einen wesentlichen Beitrag zu leisten, um trotz widriger wirtschaftlicher Gesamtumstände einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, der große Zukunftsinvestitionen weiterhin ermöglicht.
Erreicht wurde dies zum einen durch die Überarbeitung des Investitionsprogramms. So konnten 14,7 Mio. € (2023) bzw. 17,3 Mio. € (2024) weniger Investitionen als in der Vorjahresplanung zum Haushalt angemeldet werden (ohne Kreditausleihungen an Konzerngesellschaften) als die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 und 2024 im Haushalt 2022 vorgesehen hatte. Zum anderen sollen durch die globale Minderausgabe in 2023 Haushaltsverbesserungen von 16, in 2024 von 11 Millionen Euro in der laufenden Bewirtschaftung durch die Verwaltung erreicht werden. Zu Einzelheiten wird auf Abschnitt II. hingewiesen. Dabei handelt es sich um ein ehrgeiziges Konsolidierungsprogramm, das der aktuellen Krisensituation Rechnung trägt.
Nach § 114 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die durch den Rat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile, so darf sie nach § 114 Abs. 2 NKomVG erst nach Erteilung der Genehmigung verkündet werden.
Die Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2023/2024 enthält genehmigungsbedürftige Teile bezüglich der veranschlagten Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie zur Höhe der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen und ist dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 26. Mai 2023 vorgelegt worden.
Die gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung des in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 veranschlagten Gesamtbetrages der im Finanzhaushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie der nach § 119 Abs. 4 NKomVG festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen ist mit Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom
25. August 2023 ohne Auflagen erteilt worden.
Das o. g. Schreiben enthält insbesondere folgende Anmerkungen:
Positiv bewertet hat die Aufsichtsbehörde, dass in der Vergangenheit die Haushaltsjahre regelmäßig deutlich besser abgeschlossen wurden, als nach den Planungen zu erwarten gewesen wäre.
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig gem. § 23 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung für den Genehmigungszeitraum weiterhin angenommen. Für die Jahre 2025 ff. sieht sie die dauernde Leistungsfähigkeit aufgrund der negativen Haushaltsentwicklung jedoch als gefährdet an.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist in den aktuellen Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit -33,9 Mio. € bzw. -94,0 Mio. € jeweils deutlich negativ, auch für die Folgejahre werden defizitäre Salden, allerdings mit abnehmender Tendenz erwartet. Die ordentliche Tilgung kann damit nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden.
Mit Sorge sieht sie die Entwicklung des Personalbestands und der Personalaufwendungen.
Ein Risiko für den Ergebnis- wie auch den Finanzhaushalt stelle aufgrund der steigenden Gesamtverschuldung immer mehr die zukünftige Zinsentwicklung dar. Somit müsse es Ziel sein, deutlich über den Tilgungsleistungen liegende Überschüsse bei der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erzielen, um die Investitionstätigkeit damit anteilig zu finanzieren.
Kritisch betrachtet wurde zudem, dass die gesamten Kreditermächtigungen der Jahre 2021 und 2022 in Höhe von 90 Mio. € bzw. 52 Mio. € in das Jahr 2023 übertragen wurden. Vor diesem Hintergrund bittet die Aufsichtsbehörde bei künftigen Investitionsplanungen die tatsächliche Umsetzbarkeit von Investitionsmaßnahmen noch stärker zu berücksichtigen und die investiven Auszahlungen auf das erforderliche, tatsächlich realisierbare Maß zu begrenzen.
Damit die erheblichen Herausforderungen nicht zu einer Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit in der Zukunft führen, wird die Stadt den eingeschlagenen Konsolidierungskurs mit Nachdruck fortsetzen. Dies fordert auch die Kommunalaufsicht. Wie bei vergleichbaren Städten auch wird dies aber nur gelingen, wenn Land und Bund ihren Teil zur Finanzierung der übertragenen Aufgaben beitragen.
Aufgrund der erteilten Genehmigung darf die Haushaltssatzung 2023/2024 gemäß § 114 Abs. 2 NKomVG verkündet und ausgelegt werden.
Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Investitionskredite, die im Rahmen einer Zulassung nach § 181 NKomVG zur „Konzernfinanzierung“ aufgenommen werden dürfen, bedarf einer separaten Genehmigung neben der Vorlage der Haushaltssatzung gemäß § 114 NKomVG. Der entsprechende Antrag auf Zulassung wurde beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorgelegt.
Die Haushaltssatzung 2023/2024 wird am 31. August 2023 öffentlich bekanntgemacht. Die vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2023/2024 mit seinen Anlagen erfolgt in der Zeit vom 1. bis zum 11. September 2023. Die Haushaltssatzung 2023/2024 wird gemäß § 112 Abs. 3 NKomVG am Tag nach dem Ende der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes, also voraussichtlich am 12. September 2023 rechtswirksam.
Trotz der bestehenden Herausforderungen ist es unumgänglich, dass die öffentliche Hand auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in die Zukunft investiert. Die Stadt wird daher weiter unter anderem in soziale und kulturelle Infrastruktur, Bildung, Ganztagsausbau, Sport, Feuerwehr und Katastrophenschutz investieren. Gleichzeitig werden dabei die laufenden Ausgaben im Blick behalten und Projekte priorisiert. Wenn es gelingt, diesen Weg auch zum kommenden Haushalt 2025/2026 weiterzugehen und dabei mehr Unterstützung von Bund und Land zu bekommen, sollte es möglich sein, in Zukunft ausgeglichene Planungen und positive Abschlüsse zu erreichen. Zudem waren in der Vergangenheit die Haushaltsabschlüsse ‑ im Gegensatz zur Planung – oftmals deutlich besser. Das hat auch das Land in seiner Genehmigung angemerkt. Die Situation des Braunschweiger Haushalts bleibt gleichwohl herausfordernd – wie dies auch in vielen anderen Städten der Fall ist.
II. Umsetzung der globalen Minderausgabe in Höhe von 16,0 Mio. € im Haushaltsjahr 2023
1. Ausgangssituation
Im Doppelhaushalt 2023/2024 wurde für das Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt eine globale Minderausausgabe ohne Zuordnung zu einzelnen Teilhaushalten oder Produkten in Höhe von 16,0 Mio. € eingeplant. Die Veranschlagung erfolgte insgesamt zunächst im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft.
Da es sich hierbei um eine in der Planung vorweggenommene pauschal veranschlagte Haushaltsverbesserung handelt, muss diese im Rahmen der Bewirtschaftung durch konkrete Einsparungen im Aufwandsbereich oder durch Mehrerträge seitens der budgetbewirtschaftenden Organisationseinheiten ersetzt werden.
Die Umsetzung ist in Form einer Sachkostensperre vorgesehen.
Im Verfahren zur Umsetzung dieser Sperre wurde folgendes Vorgehen festgelegt:
Die Verteilung des Einsparvolumens auf die Dezernate wurde auf der Grundlage eines sog. Mischmodells nach gewichteten Anteilen aus Sachaufwendungen (60 %), Erträgen (20 %) und Personalkosten (20 %) vorgenommen.
Die letztliche Verteilung der Einsparungen auf die den Dezernaten jeweils zugeordneten Teilhaushalte erfolgt durch die Dezernentinnen und Dezernenten.
Meldungen zu Einsparungen bei Personalkosten bzw. bei Gebäudekosten bedurften der Freigabe durch den FB 10 bzw. den FB 65.
2. Sachkostensperre – weiteres Vorgehen
Durch die Org.-Einheiten wurde aktuell ein mögliches Konsolidierungsvolumen von insgesamt
16.509.868 €
benannt.
Die benannten Konsolidierungsmaßnahmen der Dezernate werden in einer gesonderten Ratsmitteilung in der 36. KW dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
