Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21978-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der SPD-Fraktion, Gruppe B90-Grüne/BIBS vom 18. August 2023 (DS 23-21978) beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Die Straßen im Baugebiet „Hinter dem Berge“ wurden vom Stadtbezirksrat mit Beschluss vom 19.01.2023 offiziell benannt (Verlängerung „Am Beek“ und „Beekgraben“). Für eine Umbenennung einer Straße bedarf es der Erfüllung mindestens einer von zwei Vorrausetzungen:

 

  1. Die Orientierungsfunktion ist nicht mehr erfüllt bzw. der Straßenname ist irreführend oder
  2. der Straßenname wird aufgrund eines sich wandelnden Sprachgebrauchs als anstößig empfunden.

 

Keine der Vorrausetzungen ist hier erfüllt. Eine grundsätzliche Umbenennung könnte daher ausschließlich unter der Voraussetzung der Zustimmung aller Grundstückseigentümer und aller sonstigen von dieser Entscheidung betroffen Beteiligten erfolgen.

 

Hinsichtlich einer konkreten Umbenennung nach Jörg Gille sind zusätzlich die persönlichen Voraussetzungen derzeit nicht erfüllt. Gemäß den Grundsätzen für die Benennung von Straßen in der Stadt Braunschweig erfolgt dierdigung einer Persönlichkeit durch eine Straßenbenennung frühestens ein Jahr nach ihrem Tode. Ziel der Wartezeit ist die dauerhaft angelegte Straßenbenennung nach einer Persönlichkeit auf sachlicher Ebene und möglichst frei von Emotionen in den Gremien beraten und entscheiden zu können.

 

Das Anliegen des Stadtbezirksrates ist grundsätzlich nachvollziehbar. Entgegen den Empfehlungen des Deutschen Städtetages (fünf Jahre) hat die Stadt Braunschweig diese Frist zur Beschleunigung von Benennungen nach Persönlichkeiten ohnehin bereits auf eine vergleichsweise sehr kurze Wartezeit reduziert. Deshalb kann eine Straßenumbenennung nach Jörg Gille im Baugebiet „Hinter dem Berge“ frühestens nach Ablauf der einjährigen Wartezeit und mit einvernehmlicher Zustimmung aller betroffenen Beteiligten durchgeführt werden.

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