Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21503-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Stellungnahme zum Sachstand der Aufstellung einer Informationstafel an den Mauersegmenten Stettinstraße (Drs.Nr. 23-21503-01) informierte die Verwaltung den Stadtbezirksrat 211 Braunschweig Süd in der Sitzung vom 08.06.2023, dass die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht als Voraussetzung zur Tafelaufstellung ungeklärt sei.

Bezugnehmend auf die Protokollnotiz aus der o.g. Sitzung des Stadtbezirksrates 211 Braunschweig-Süd zum genannten Thema teilt die Verwaltung Folgendes mit.

 

1. Zur Frage, ob die Aufstellung der Informationstafel an den Mauersegmenten im Rahmen der BLIK-Tafeln möglich ist, um die Tafel auf diese Weise in die Verkehrssicherungspflicht der BLIK-Tafeln zu integrieren, wird mitgeteilt:

Die Aufstellung einer Informationstafel an den Mauersegmenten im Rahme der BLIK-Tafeln ist nicht möglich. Die BLIK-Tafeln sind in ihrem Aufstellungsformat und ihrer Funktion als Ausweisung eines authentischen Ortes ausschließlich Braunschweiger Persönlichkeiten und Braunschweiger Architektur vorbehalten. Die Mauersegmente der Innerdeutschen Grenze aus dem Harz erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weil sie im Rahmen einer Schenkung 2010 zum einen als Kunstobjekte in der Stettinstraße aufgestellt wurden und zum anderen nicht an ihrem authentischen Ort stehen.

 

2. Zur Frage, ob der Kommunale Schadensausgleich Hannover (KSA) bei Schadensfällen im Zusammenhang mit der aufzustellenden Informationstafel an den Mauersegmenten zuständig ist, wird mitgeteilt:

Der Kommunale Schadensausgleich Hannover (KSA) ist ein städtischer Rückdeckungsverband („kommunaler Haftpflichtversicherer“), der ohne eine Einigung zur Verkehrssicherungspflicht der Informationstafel keinen Deckungsschutz für einen durch die neben den Mauersegmenten aufgestellte Informationstafel verursachten Drittschaden übernimmt.

 

3. Zur Frage, welche konkreten Lösungen zur Aufstellung einer Informationstafel an den Mauersegmenten ohne eine Verkehrssicherungspflicht Dritter seitens der Verwaltung vorgeschlagen werden könnten, wird mitgeteilt:

Vor dem Hintergrund des sich aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 ergebenen Sachstandes regt die Verwaltung an, die Informationstafel direkt auf einem der drei Mauersegmente anzubringen und auf eine Aufstellung der Tafel in einem separaten Aufsteller zu verzichten (siehe Foto im Anhang). Zur Anbringung der Informationstafel eignet sich die unbemalte Seite der einseitig mit Bildern bemalten Mauer parallel zum Gehweg am Schulareal. Die Mauerseite ist für Passanten bequem über den Fußweg erreichbar.

Denkbar ist die Fertigung der Tafel aus Aluverbund-Material in der Größenordnung analog den BLIK-Tafeln. Der vom StBezR 211 (ehemals StBezR 212) am 16.09.2020 beschlossene Kostenrahmen von bis zu 800 € für die Tafel an den Mauersegmenten (Drs.Nr 20-14215) würde in dieser Art der Tafelausführung nicht überschritten.

Die Anbringung der Informationstafel auf dem Kunstwerk trifft auf Zustimmung des Künstlers Manfred Garske.

 

Die Verwaltung bezieht alle Akteure des Projektes, den Künstler Manfred Garske, die schenkende Baufirma Michael Köhler sowie die kooperativ die Mauer pflegenden Vereine, Bürgerverein Heidberg und HSC Leu, in die Anbringung der Informationstafel an der Mauer ein. Der Entwurf für den Tafeltext der Informationstafel erfolgt durch die Verwaltung  in Abstimmung mit der Schule IGS Heidberg und wird dem StBezR 211 entsprechend zur Beschlussfassung vorgelegt.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise