Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21962-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antidiskriminierungsstelle: Erreichbarkeit, Barrierefreiheit und zukünftige Anbindung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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01.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 18.08.2023 (23-21962) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Grundsätzlich ist die Antidiskriminierungsstelle barrierefrei mit dem Fahrstuhl im 4. OG des Gebäudes Schuhstraße 24 zu erreichen. Da es sich um einen insgesamt etwas kleineren Fahrstuhl handelt werden Rollstuhlfahrer darum gebeten sich im Vorfeld zu melden damit die Mitarbeiterinnen der Stelle sich um eine Ausweichmöglichkeit für ein persönliches Gespräch bemühen. Dies soll vor dem Hintergrund geschehen, dass der vorhandene Fahrstuhl in der Schuhstraße unter gewissen Umständen für einzelne größere Rollstuhlmodelle zu schmal ist. Bis heute gab es hierfür keine Notwendigkeit. Ein Auftrag zur Anpassung der Stehle in der Fußgängerzone vor dem Gebäude und zur Klingel- sowie Innenbeschriftung ist im Januar diesen Jahres ergangen, der aktuelle Sachstand wurde jetzt noch einmal nachgefragt.
Zu 2.:
Aktuell sind im Büro für Migrationsfragen zahlreiche Stellen vakant. Mit der Nachbesetzung der offenen Stellen kann voraussichtlich im Jahr 2024 die angekündigte Evaluation mit abschließender Bewertung und Entscheidung über die zukünftige Anbindung der Antidiskriminierungsstelle durchgeführt werden.
Zu 3.:
Derzeit gibt es noch keine Überlegungen über die weitere Ansiedelung der Antidiskriminierungsstelle, diese sollten Bestandteil der ergebnisoffenen o. g. Evaluation sein.
