Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21947-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 18. August 2023 (23-21947) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:             

Dauerhaft der Stadt Braunschweig zugewiesene Asylsuchende/Geflüchtete beziehen in der Regel Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialamt). In beiden Regelsätzen ist ein Anteil für Fahrkarten mitberücksichtigt und muss daher auch von dieser Personengruppe selbst getragen werden. BewohnerInnen der LAB, welche der Stadt Braunschweig (noch) nicht zugewiesen sind erhalten Ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der LAB, auch hier gilt grundsätzlich die im Vorfeld genannte Berücksichtigung im Eckregelsatz. Seit dem Jahr 2016 werden allerdings der LAB Braunschweig-Pässe zur Verfügung gestellt, damit „Neuankömmlinge“ in der LAB damit umgehend durch die LAB selbst versorgt werden können. Dies stellt ein niederschwelliges Angebot dar, um den BewohnerInnen damit den Kauf des BS-Mobil-Tickets an einer fußläufig zu erreichenden Vorverkaufsstelle zu ermöglichen und die organisatorischen Schwierigkeiten so gering wie möglich zu halten.

 

Zu 2.:             

Pläne zur Bereitstellung eines kostenlosen ÖPNV-Tickets gibt es aufgrund der oben dargestellten Tatsache nicht.

 

Zu 3.:             

Im Rahmen der bestehenden Tarifstruktur der BSVG sind zwischen den Einzelfahrscheinen und den monatlich geltenden BS-Mobil-Tickets keine kurzzeitigen vergünstigten Fahrscheine vorgesehen. Inwieweit die LAB oder das Land für die AsylbewerberInnen in der LAB eine Unterstützungsmöglichkeit sieht kann von hier nicht beurteilt werden. Das Land hat in der Vergangenheit im Oktober 2015 eine kostenfreie Mobilität für Geflüchtete ermöglicht und diese Regelung Ende 2016 wieder eingestellt.
 

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