Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22031

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Antrag zur Reduktion des Motorisierten Individualverkehrs um 40 Prozent führt die BIBS als Beispiel die Verkehrswende in der Stadt Gent an.[1][1] Dieses Beispiel halten wir für gut gewählt, weil beide Städte Ähnlichkeiten aufweisen, so hat Braunschweig eine ähnliche Größe und Bevölkerungsdichte, einen alten, durch den Okerumflutgraben klar definierten Stadtkern und durch den Wilhelmischen Ring eine Autostrecke rund herum um diese Innenstadt.

Die Verkehrswende in Gent beruhte auf mehreren Maßnahmen:

a) Der Durchgangsverkehr durch die Innenstadt wurde auf den Ring verlagert. Um diese Verkehrsführung durchzusetzen, installierte die Stadt auf den Straßen zwischen den Zonen Blöcke, Poller, Pflanzen, Bänke und Linien. Zudem werden die Übergänge videoüberwacht und Verkehrssünder konsequent bestraft, damit nur Zielverkehr ins Zentrum fährt.

b) Die Innenstadt wurde in sechs Zonen aufgeteilt, wobei direkte Fahrten zwischen den Zonen nur für Blaulichtfahrzeuge, Taxis und Busse erlaubt sind.

c) In der gesamten Innenstadt gilt Tempo 30.

d) Zusätzlich dazu gibt es einen „Parking Plan“. Während oberirdische Parkplätze in der Innenstadt massiv rückgebaut wurden, schuf die Stadt außerhalb der Ringstraße Park-&-Ride-Anlagen, sowie Tiefgaragen im Stadtzentrum. Ein umfangreiches Leitsystem sorgt dafür, dass nur derjenige in die Stadt fährt, der dort auch parken kann und darf. Das Park-&-Ride-Shuttle ist für die Nutzer kostenfrei.

e) Der Fahrradverkehr wird durch exklusive Passagen, Brücken und Schnellstraßen gestärkt.

Eine kurze Einführung in das Genter Verkehrswende-Konzept bietet dieser Artikel:

www.simagazin.com/si-urban/themen-si-urban/stadt/gent-die-autofreie-statdt/

Eine umfassendere Einführung bietet der Vortrag von Ann Plas beim Mobilitätsforum der Stadt Aachen:

https://youtu.be/8Tj2zvYn8Aw?si=jAxSPtQ_cVOpcNY3&t=1319

Einen Erfahrungsbericht dazu findet man in der Themenreihe „Sauber durch die Stadt“ der Zeit:

www.zeit.de/mobilitaet/2018-05/gent-nahverkehr-mobilitaet-nachhaltigkeit

Dieses Konzept haben wir analog auf Braunschweig übertragen (siehe Skizze in der Anlage). In diesem Modell dient der Okerumflutgraben als natürliche Begrenzung des Stadtkerns, in welchem der Durchgangsverkehr unterbunden wird. Die Zufahrt in die Innenstadt wird teilweise begrenzt; die Brücke am Staatstheater wird für den motorisierten Individualverkehr gesperrt, wodurch eine Flaniermeile auf der Jasperallee entsteht. Zusätzlich dazu wird die Stadt in mehrere Zonen aufgeteilt, welche jeweils über den Ring erreichbar sind. Zwischen den Zonen wird der Durchgangsverkehr zur Verkehrsberuhigung in den Wohnvierteln unterbunden, im Plan aufgezeigt am Beispiel der Jasperallee. Der Okerumflutgraben dient in diesem Beispiel als Markierung der Tempo-30-Zone.

Um die Realisierbarkeit eines solchen Konzeptes zu klären, fragen wir:

a) Welche rechtlichen Hürden gibt es bei der Umsetzung einer Verkehrswende analog zur Stadt Gent?

b) Wie lässt sich das Konzept der Stadt Gent aus Sicht der Verwaltung auf Braunschweig übertragen?

c) Sollte sich das Genter Verkehrswende-Konzept nicht auf Braunschweig übertragen lassen: Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Verwaltung geeignet/notwendig, um den Motorisierten Individualverkehr in Braunschweig entsprechend obigen Antrags um 40 Prozent zu reduzieren?

Da die Beantwortung dieser Fragen relevant für die Abstimmung zur Vorlage 23-21997 ist, würden wir uns freuen, wenn die Antwort vor der Abstimmung auch als Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage veröffentlicht wird, damit die konkreten Folgen eines möglichen Beschlusses besser einschätzbar sind!


[1] Vorlage - 23-21997 - Anpassung des Integrierten Klimaschutzkonzepts 2.0 (IKSK 2.0) (braunschweig.de)
 


 

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Anlagen

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