Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Dem Abschluss der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes wird zugestimmt.

 

  1. Die als Anlage 2 beigefügte 9. Änderung der Regelung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Braunschweig (Rettungsdiensttarifordnung) wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst (Anlage 1) und der Rettungsdiensttarifordnung (Anlage 2) ist eine Anpassung der Tarife für Leistungen des Rettungsdienstes verbunden.

 

Zusammen mit den Kostenträgern wurde über die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten für die Jahre 2019 - 2023 beraten und über diese einvernehmlich abgestimmt. Die Gesamtkosten der nachstehenden Jahre konnten wie folgt vereinbart werden:

 

2019: 16.000.000,00 €

2020: 16.480.000,00 €

2021: 16.974.400,00 €

2022: 17.653.376,00 €

2023: 18.542.224,00 €

 

Diese Summen stellen die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten gemäß § 14 NRettDG für den Träger und alle Leistungserbringer (Berufsfeuerwehr, ASB, DRK, JUH, MHD) des Rettungsdienstes Braunschweig für das jeweilige Jahr dar.

 

Die abgestimmten Gesamtkosten werden auf die verschiedenen Leistungsarten aufgeteilt (Einsätze von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungstransportwagen und Krankentransportwagen). Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsatzzahlen ergeben sich Entgelte für die einzelnen Einsätze, die dann in die Vereinbarung überführt werden, um künftig die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten als kostendeckend anzusehen.

 

Der Vereinbarungstext und die Höhe der Entgelte wurden im Vorfeld von den Kostenträgern geprüft und mit diesen abgestimmt.

 

Die Vereinbarung gilt nur für die bei den unterzeichnenden Kostenträgern gesetzlich versicherten Personen. Anderweitig versicherte Personen werden von den Regelungen nicht erfasst. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Entgelte in der Rettungsdiensttarifordnung gemäß den Entgelten der Vereinbarung anzupassen.

 

Beide Dokumente sind Fortschreibungen der bestehenden Regelungen der Vereinbarung sowie der Rettungsdiensttarifordnung. Inhaltliche Veränderungen wurden mit Ausnahme redaktioneller Änderungen (Namen und Adressen von Kostenträgern in Anlage 1) nicht vorgenommen. Die Änderungen sind in Anlage 1 kursiv dargestellt.

 

Die Entgeltsätze in der Vereinbarung und damit in der Rettungsdiensttarifordnung ändern sich wie folgt:

 

 

 

bisher

ab Oktober 2023

KTW

(Krankentransport)

Pauschalentgelt
(einschl. 20 km)

155,10

165,00

 

Fernfahrten darüber hinaus
je km ab dem 21. km

    2,00

   2,00 €

RTW

(Notfallrettung)

Pauschalentgelt
(bisher: einschl. 90 km)

(NEU 2023 einschl. 60 km)*

 349,00 €

353,00

 

Fernfahrten darüber hinaus
je km ab dem 91. km (bisher)

(NEU 2023: 61. km)*

     2,50 €

   2,50 €

NEF

(Notarzteinsatzfahrzeug)

Pauschalentgelt

 400,85

541,00

Arztkosten

Verlegungstransporte

Pauschalentgelt

bis 2,5 Std.-Einsatzdauer

 215,00 €

262,50

 

zusätzl. Einsatzdauer

je 30 Min.

   43,00 €

 52,50

* Auf Grundlage der ausgewerteten Einsätze in 2022 wurde aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Herabsetzung der Pauschal-km vorgenommen.

 

Die Entgelte sind im Teilhaushalt des Fachbereichs 37 - Feuerwehr veranschlagt. Die vorgeschlagene Änderung führt im Zeitraum vom 01.10.2023-30.09.2024 voraussichtlich zu Mehrerträgen in Höhe von rd. 1,2 Mio. €. Hiervon ausgenommen sind die erwartbaren Erträge durch die Erhöhung der Kosten für ärztliche Verlegungstransporte, da die derartigen Einsatzzahlen nur schwer zu prognostizieren sind.

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG.

 

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Anlagen

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