Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19884-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 08.11.2022 (Anhörung gem. § 93 Abs. 2 NKomVG):

„1. Es werden über die Maßnahmennummer 4S.660020 „Globale Umbauten der Stadt" ausreichend Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt, um die Einrichtung einer Querungshilfe in der Kreuzstraße in Höhe Bürgerstraße zeitnah umsetzen zu können.

 

2. Vor der Installation der Querungshilfe prüft die Verwaltung, ob auch ein kostengünstigeres Verfahren ohne Tiefbaumaßnahmen (zum Beispiel ein Klebeverfahren wie in der Rudolfstraße) in Frage kommen würde und wendet dies, sofern sinnvoll und möglich, entsprechend an.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1. Die Kosten für die Errichtung einer Querungshilfe in der Kreuzstraße werden über die Maßnahmennummer 4S.660020 „Globale Umbauten der Stadt" finanziert.

 

Zu 2. Die Verwaltung hat eine kostengünstigere Variante einer Querungshilfe für die Kreuzstraße geprüft. Die Kosten belaufen sich auf circa 15.000 €. Eine Umsetzung erfolgt kurzfristig.

 

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Anlagen

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