Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19884-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Querungshilfe in der Kreuzstraße für mehr Sicherheit auf dem Schulweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 08.11.2022 (Anhörung gem. § 93 Abs. 2 NKomVG):
„1. Es werden über die Maßnahmennummer 4S.660020 „Globale Umbauten der Stadt" ausreichend Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt, um die Einrichtung einer Querungshilfe in der Kreuzstraße in Höhe Bürgerstraße zeitnah umsetzen zu können.
2. Vor der Installation der Querungshilfe prüft die Verwaltung, ob auch ein kostengünstigeres Verfahren ohne Tiefbaumaßnahmen (zum Beispiel ein Klebeverfahren wie in der Rudolfstraße) in Frage kommen würde und wendet dies, sofern sinnvoll und möglich, entsprechend an.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1. Die Kosten für die Errichtung einer Querungshilfe in der Kreuzstraße werden über die Maßnahmennummer 4S.660020 „Globale Umbauten der Stadt" finanziert.
Zu 2. Die Verwaltung hat eine kostengünstigere Variante einer Querungshilfe für die Kreuzstraße geprüft. Die Kosten belaufen sich auf circa 15.000 €. Eine Umsetzung erfolgt kurzfristig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,6 kB
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