Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21782-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vor- und Nachsorge bei kommenden Starkregenereignissen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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05.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 07.08.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Am 22. Juni 2023 erreichte Braunschweig mit Tief Lambert ein Starkregenereignis, das in Bereichen der Stadt zu Überschwemmungen führte. Ergebnis der entstandenen Überflutungen von Kellern und tiefergelegenen Räumen waren zahlreiche Schäden an Hausrat und Einrichtungen. Hierzu stellt die BIBS Fragen, die im Folgenden durch die Verwaltung nach Rücksprache mit der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) beantwortet werden. Die Anfrage datiert vom 7. August 2023.
Die Stadt Braunschweig entsorgt den Abfall in ihrem Gebiet nach den Regeln der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallentsorgungsgebührensatzung, dies gilt auch für die Entsorgung im Nachgang eines Starkregenereignisses.
Die Verwaltung wird - wie ebenfalls beim letzten Starkregenereignis - auch zukünftig bei Ereignissen, die durch Wettermeldungen und –warnungen vorhergesagt werden, die möglichen Auswirkungen anhand von bestehenden Erkenntnissen und Meldungen z. B. Einsatzmeldungen der Feuerwehr sowie Prognosen einschätzen und auswerten sowie notwendige Maßnahmen ergreifen und in zukünftigen Planungen berücksichtigen. Dabei werden Schwere und Art des Ereignisses (z. B. flächendeckendes Starkregenereignis oder Überlauf eines Baches) und dessen mögliche Schäden berücksichtigt.
Für ein wiederkehrendes Starkregenereignis wird das Vorgehen nachfolgend skizziert, welches auch beim letzten Ereignis Anwendung fand.
Unmittelbar nach dem Starkregen war seitens der Stadt Braunschweig und der ALBA bewusst, dass dem ein verstärktes Sperrmüllaufkommen folgen würde. Dies betrifft insbesondere die Menge pro Entsorgung. Daher handelte man kulant bei den Mengenbegrenzungen für pauschalen Sperrmüll (Anlieferung am Wertstoffhof für 15 € (eigentlich bis zu 3 m³) / Abholung bei einem Sperrmülltermin für 20 € (eigentlich bis zu 5 m³)). Außerdem wurde mit der ALBA der vorübergehende Einsatz eines zusätzlichen Sperrmüllsammelfahrzeuges vereinbart, die Abholung optimiert und priorisiert. Die Anlieferungen am Abfallentsorgungszentrum waren über etwa zwei Wochen um bis zu 20 % angestiegen und befanden sich bereits in der dritten Woche wieder auf einem normalen Niveau. Auf Grundlage der Einschätzung des Entsorgers sowie einer Auswertung der bis dato angefallenen Abfallmengen wird über das Aufstellen zusätzlicher Container entschieden.
Zu Frage 2:
Die Konzepte der Feuerwehr Braunschweig haben wiederholt gegriffen und dazu beigetragen, dass schnellstmöglich allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Hilfe entsandt werden konnte. Besonders die ortsfesten Örtlichen Einsatzleitungen in Feuerwehrhäusern und der Operativ-Taktische Stab im Führungs- und Lagezentrum haben sich bei dem Starkregen am 22.6.2023 erneut bewährt.
Die Feuerwehr Braunschweig steht im regelmäßigen Austausch mit dem Fachbereich Umwelt und der SE|BS. Dabei werden u.a. regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse aus Starkregenereignissen vorgestellt und analysiert, sowie geplante Schutzmaßnahmen besprochen und diskutiert.
Die vorhandene Ausstattung der Feuerwehr Braunschweig zur Bewältigung von Starkregenereignissen mit einer Vielzahl von Einzelereignissen ist bereits gut und wird bei Bedarf angepasst bzw. erweitert.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich finden solche kommunalen Anpassungsstrategien, wie z.B. unter dem Begriff "Schwammstadt", bereits bei der Planung Berücksichtigung und gewinnen immer mehr Bedeutung. Die Berücksichtigung von Wasserrückhaltesystemen erfolgt im Zuge von Bauleitplanungen sowie bei Planungen im Bestand. Bei Über – und Neuplanungen werden u.a. eine Regenwasserrückhaltung (z. B. Multifunktionsflächen), die Entsiegelung befestigter Flächen und Regenwasserbewirtschaftungskonzepte bereits bei der Ausweisung neuer Baugebiete berücksichtigt werden. Konkrete Umbaumaßnahmen z. B. im Straßenraum, der Kanalisation, der Notwasserwege und der Regenrückhaltebecken (RRB) müssen von den zuständigen OEs auf Basis der Starkregenanalyse sowie Erfahrungswerten aus vorherigen Regenereignissen erarbeitet und anschließend geplant werden. Die während des Starkregenereignisses aufgetretenen kritischen Bereiche und Punkte im Straßen- und Stadtentwässerungssystem sind in den im Dezember 2022 veröffentlichten Starkregenkarten der Stadt bereits identifiziert. Die in der Starkregenanalyse bereits identifizierten kritischen Bereiche werden näher betrachtet, indem konkret die hydraulische Leistungsfähigkeit der Straßenabläufe, des Kanalnetzes und der Pumpenanlagen untersucht wird sowie detailliert die Straßenquerschnitt- und Höhenplanungen betrachtet werden.
