Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21643-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der o. g. Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 26. Juni 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2022 forderte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) die Kommunen dazu auf, Konzepte für eine Bewerbung als Öko-Modellregion (ÖMR) in Niedersachsen einzureichen.

 

Die vorgesehene Frist für die Einreichung der Konzepte war der 15. Februar 2023. Damit fiel die Bearbeitungszeit in die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel und war zudem relativ kurz, insbesondere in Anbetracht des geforderten Umfangs der Konzepte (Darstellung der Ausgangslage, Stärken-Schwächenanalyse, Entwicklungsziele der ÖMR, Maßnahmenplan mit konkreter inhaltlicher Beschreibung, Vorstellung möglicher Projektpartner, Zeitplan und Umsetzungsinstrumente, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verknüpfung mit Themen der Regionalentwicklung und Aufstellung eines konkreten Zeit- und Finanzierungsplans).

Trotzdem wollte die Verwaltung die Chance nutzen, sich als Öko-Modellregion zu bewerben, um so eine Stärkung der Ökologischen Landwirtschaft in der Stadt Braunschweig herbei­zuführen.

 

Die Kooperation mit dem Landkreis Helmstedt erachtet die Verwaltung als sinnvoll, da die Stärken der kreisfreien Stadt Braunschweig insbesondere in dem Absatzmarkt und die des Landkreises in der landwirtschaftlichen Fläche liegen, wobei die Absatzmärkte in Helmstedt und die Landwirtschaft in Braunschweig in der Öko-Modellregion "Braunschweig -  Helmstedt" selbstverständlich mitberücksichtigt werden sollen.

 

Vor diesem Hintergrund werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

 

1. Aufgrund der kurzen Frist und der umfangreichen Bearbeitung, welche eine Abfrage bei Landwirt*innen und die enge Abstimmung mit dem Landkreis Helmstedt enthielt, war eine Beteiligung des Umwelt- und Grünflächenausschusses vorab nicht sinnvoll möglich. Inhaltlich handelt es sich wie bei vielen anderen Bewerbungen um Fördermittel erstmal um eine reine Interessenbekundung. Eine Bewerbung für die tatsächliche Förderung ist erst möglich, wenn die Konzeptvorlage beim ML erfolgreich war. Im Fall einer positiven Rückmeldung erfolgt die Beteiligung der Gremien im weiteren detaillierten Antragsverfahren. Die Umweltverwaltung nutzt regelmäßig Bewerbungsmöglichkeiten und Interessenbekundungen um Fördermittel zu akquirieren, leider ist dies nicht immer von Erfolg gekrönt. Nichtsdestotrotz wird dies als wichtiges Geschäft der laufenden Verwaltung erachtet. Die entsprechenden Ausschüsse werden regelmäßig informiert sobald eine Interessenbekundung erfolgreich war, Projekte abgeschlossen wurden oder erhalten einen Überblick über die Fördererfolge (s. Drucksache 21-16115).

 

2. Bislang liegt noch keine Rückmeldung des ML vor.

 

3. Von einer Steigerung der ökologischen Landwirtschaft profitieren insbesondere die Arten der freien Feldflur. Auf ökologisch bewirtschafteten Feldern und Wiesen finden sich bis zu 35 Prozent mehr Feldvogelarten und bis zu 23 Prozent mehr blütenbesuchende Insekten. Zudem profitieren Ackerwildkräuter von einer ökologischen Bewirtschaftung (vgl. Thünen Report 65, Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesell­schaft, 2019). Damit hätte die Ausweisung als Öko-Modellregion und eine damit einher­gehende Stärkung des Ökolandbaus in unserer Region erhebliche positive Effekte auf die Artenvielfalt. Die Ausweisung als Öko-Modellregion böte ferner die Möglichkeit, Bewusstsein für Landwirtschaft und Artenvielfalt in der Bürgerschaft zu schaffen. Durch eine Öko-Modellregion "Braunschweig - Helmstedt" würden zudem die Ziele des Bio­diversitätskonzeptes verfolgt, die landwirtschaftlichen Flächen nachhaltig zu nutzen und Maßnahmen für den Artenschutz umzusetzen.

 

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