Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21993-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU - Fraktion vom 23.08.2023 (Drs. 23-21993) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Vorbemerkung:

 

Das IKSK 2.0 ist ein Rahmenkonzept über die städtischen Klimaschutzaktivitäten. Es enthält eine Satus-Quo-Beschreibung (CO2-Bilanz, stadtweite Energieverbräuche und eingesetzte Energieträger), eine Zielformulierung inklusive Darstellung eines entsprechenden Szenarios sowie einen Maßnahmenkatalog. Dies ist nicht deckungsgleich mit den nunmehr vorliegenden Vorgaben aus dem Niedersächsischen Klimagesetz. Die in der Anfrage erwähnte Aussage der KEAN ist insoweit für Braunschweig nichtzutreffend.

 

Das IKSK 2.0 liefert durch die Zielsetzung einer frühestmöglichen Treibhausgasneutralität auch Leitplanken für die kommunale Wärmeplanung (KWP). Die Datenquellen (bspw. Verbrauchsmengen leitungsgebundener Energieträger) liegen zum jetzigen Zeitpunkt aber auf gesamtstädtischer Ebene, nicht ausreichend kleinteilig bzgl. der einzelnen Anschlusspunkte vor, wie es für eine KWP notwendig ist. Dementsprechend ist eine separate Datenerhebung und Weiterverarbeitung erforderlich.

 

Aktuell befindet sich zum Sachstand der KWP in Braunschweig ein Statusbericht in Abstimmung. Dieser enthält Informationen zum aktuellen Arbeitsstand und den Rahmenbedingungen. Er soll in der nächsten Ausschusssitzung vorgelegt werden.

 

Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Wie im benannten KEAN-Leitfaden nachvollziehbar, befindet sich die KWP in Braunschweig derzeit in der Phase der Grundlagenarbeit, dies entspricht der Bezeichnung „Phasen 1 und 2“ im vorbezeichneten KEAN-Leitfaden. Hierzu führt die Verwaltung im Rahmen einer Projektgruppe, mit Unterstützung eines Fachbüros, derzeit eine Bestandsanalyse (räumliche Ermittlung der Wärmebedarfe) sowie verschiedene Potentialanalysen (Potentiale er­neuerbarer Energien und Umwelt-/Abwärme) durch. Ebenfalls im Fokus steht die Digitalisierung der KWP durch die Vorbereitung entsprechender GIS-Projekte und FRISBI-Anwendungen.

 

Um Doppelungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den angekündigten Bericht zur Situation der KWP in Braunschweig verwiesen.

 

Zu 2:

 

Für den Abschluss der o. g. Grundlagenarbeit sind real gemessene Energieverbrauchsdaten von essenzieller Bedeutung. Sie sichern die höchste Genauigkeit sowie Aktualität und maximieren damit die Aussagekraft der KWP. Aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen, können diese allerdings erst mit Inkrafttreten der entsprechenden Paragraphen zur Wärme­planung im NKlimaG (§§ 20-21), d. h. ab dem 01.01.2024 zur Verfügung gestellt werden. Die relevanten Stellen wurden dementsprechend zur Datenlieferung bereits aufgefordert.

 

Sobald die Daten zum Beginn des Jahres 2024 zugeliefert und in vorbereitete Datenbanken eingearbeitet sind, können weitere Bearbeitungsschritte erfolgen. Nähere Informationen hierzu können dem angekündigten Bericht entnommen werden.

 

Die im vorbezeichneten Antrag beschriebene Wärmebedarfskarte der KEAN (angekündigt für voraussichtlich September 2023) basiert auf errechneten und modellierten Werten, für die etwa Datenquellen wie Gebäudealtersklassen oder Gebäudetypen verwendet wurden. Diese Datenquellen liegen der Verwaltung für Braunschweig bereits unabhängig der Aktivitäten der KEAN vor und verfügen auf städtischer Seite über eine wesentlich höhere Genauigkeit. Nichtsdestotrotz bietet die Wärmebedarfskarte der KEAN eine weitere Möglichkeit der Gegenprobe und Qualitätssicherung. Die Wärmebedarfskarte der KEAN wird dem­entsprechend in die KWP berücksichtigt, ersetzt jedoch nicht die Arbeitsschritte von Seiten der Stadt.

 

Zu 3:

 

Das zuständige Baudezernat hat hierzu bereits in Drucksache 22-18647-03 berichtet.
 

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