Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21694-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerbefragung Brodweg - Was möchten die Anwohner?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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06.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Sperrung des Brodwegs bis Mai dieses Jahres resultierte aus dem Neubau der Eisenbahnbrücke. Im Rahmen der Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplanes (MEP), zu dem eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wird auch die zukünftige Verkehrsbedeutung des Brodwegs im städtischen Straßengefüge untersucht. Im Rahmen dieser Diskussion war vorgeschlagen worden, die Durchfahrt durch den Brodweg generell für Kraftfahrzeuge zu sperren und - Anliegerverkehr zu beiden Seiten der Brücke ausgenommen - die Straße ausschließlich für Radfahrende und Fußgehende zu öffnen. Die sich anschließende öffentliche Diskussion zeigte die unterschiedlichen Meinungen zu dieser Idee. Insbesondere Sicherheitsbedenken der Feuerwehr und der Polizei, für die der Brodweg Hauptanfahrt für mehrere Schutzziele darstellt, führten dazu, dass auf eine Sperrung für den Kfz-Verkehr verzichtet wurde.
Eine endgültige Entscheidung zum Umgang mit dem Brodweg wird im Rahmen der Gremienbeteiligung zum MEP getroffen.
Dies vorausgeschickt wird die Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 14.07.2023 wie folgt beantwortet:
zu 1.: nein
zu 2.: entfällt
zu 3.: Wie bereits in der Anfrage ausgeführt, sind die Meinungen der Anwohnenden auf dem Brodweg völlig unterschiedlich und der Verwaltung bekannt. Die Verwaltung berücksichtigt bei ihrer Betrachtung allerdings, dass es sich bei dem Brodweg nicht um eine reine Anliegerstraße handelt, sondern um eine Straße, die im Kontext des gesamten städtischen Straßennetzes betrachtet werden muss. Daher wäre eine ausschließliche Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner nicht zielführend, da es sich dabei nur um einen Teil der Nutzenden bzw. Betroffenen handelt.
