Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-22050
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung: Tonaufzeichnungen der Stadtbezirksratssitzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, eine Änderung der „Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig“ und der „Hauptsatzung der Stadt Braunschweig“ dergestalt vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, dass zukünftig auch von den Sitzungen der Stadtbezirksräte Tonaufzeichnungen erstellt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die momentan gültigen Fassungen der Geschäftsordnung und der Hauptsatzung sehen zwar für den Rat und seine Ausschüsse jeweils Tonaufzeichnungen vor, nicht jedoch für die Sitzungen der zwölf Stadtbezirksräte.
Die Tonaufzeichnungen in den Ausschüssen und im Rat dienen vorwiegend als Unterstützung bei der Erstellung der jeweiligen Sitzungsprotokolle und sind eine große Erleichterung für die Ausschussbetreuer beziehungsweise das Referat Steuerungsdienst beim Verfassen. Besonders in Situationen, in denen ein unklares Abstimmungsverhalten erfolgt oder in denen – aus welchen Gründen auch immer – Unruhe im Sitzungssaal herrscht, kann der korrekte Sachverhalt im Nachgang nachvollzogen werden.
Um zukünftig auch in den Sitzungen der Stadtbezirksräte eine Tonaufzeichnung zu erlauben, ist die im Beschlussvorschlag genannte Änderung sowohl der Geschäftsordnung als auch der Hauptsatzung notwendig. Beides soll von der Verwaltung erarbeitet und dem Rat anschließend zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden. Weder ein (visueller) Livestream noch ein späteres Zurverfügungstellen auf der Internetseite der Stadt Braunschweig wird als notwendig erachtet. Die Kommentierung von § 68 NKomVG („Protokoll“ in der Kommentierung von Blum, Baumgarten et. al.) erläutert in den Randnummern 44 und 45 den Ablauf – auch bei unterschiedlichen Auffassungen zum Sitzungsverlauf. Demnach können es die Mitglieder der Vertretung „zum Zwecke der Prüfung des Protokolls“ abhören.
Die Sitzungen der zwölf Stadtbezirksräte werden von derzeit vier Bezirksgeschäftsstellenleitern betreut, sodass sich der Aufwand für die Anschaffung der technischen Geräte und die Schulung der Mitarbeiter in einem sehr überschaubaren Rahmen halten wird. Der entstehende Mehrwert – bei der Erstellung der Protokolle und Klärung möglicher Differenzen im Nachgang einer Sitzung – übersteigt diesen Aufwand um ein Vielfaches.
