Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-22053
Grunddaten
- Betreff:
-
Streichung eines Teilabschnittes aus dem Stadtbahnausbaukonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.09.2023
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Die als Teilprojekt 3 zusammengefassten Abschnitte 3.1 und 3.2 (Strecke Salzdahlumer Str./Heidberg und "Campusbahn") des Stadtbahnausbau-Konzeptes werden nicht mehr weiterverfolgt. Die in früheren Statusberichten als "Stufe 2" bezeichnete Realisierung wird damit übergangen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut aktueller Verwaltungsmitteilung steht die Trasse des Bahnanschlusses zum Heizkraftwerk Mitte nun dauerhaft für die Planung einer Stadtbahntrasse nicht mehr zur Verfügung, da der Eisenbahnanschluss für eine mögliche Brennstoffversorgung des Kraftwerks erhalten bleiben soll.
Bei einer gemeinsamen Nutzung des Gleises würden alle eisenbahntechnischen und
-rechtlichen Vorschriften auch für die Züge des Straßenbahnbetriebes gelten und realisiert werden müssen. Aus diesem Grund wurde bereits früher eine mögliche gemeinsame Nutzung an anderer Stelle eindeutig verworfen. Die örtlichen Gegebenheiten im Planungsabschnitt jedoch machen eine parallel verlaufende eigene Gleisanlage der Stadtbahn nahezu unmöglich.
In Zukunft zu erwartende Starkregenereignisse gefährden die Verkehrsführung unter den Eisenbahnbrücken der Salzdahlumer Straße. Dies würde auch für elektrisch betriebene Straßenbahnen gelten:
das Risiko, ein Opfer von plötzlich auftretenden Überflutungen zu werden, ist beim jetzigen Bauzustand der Salzdahlumer Straße zwischen Berliner Platz und Borsigstr. nicht völlig auszuschließen und im Zusammenhang mit dem Straßenbahnbetrieb besonders schadensträchtig.
In beiden Unterprojekten wären umfangreiche Planungsänderungen und erhebliche zusätzliche Baumaßnahmen nötig, um die Streckenführungen überhaupt sicher zu ermöglichen; ob die bisher bestehenden günstigen Bewertungen, die vor allem durch das "Einsparen" von Personalkosten im späteren Betrieb erzeugt wurden, in dieser Form noch Bestand haben, ist äußerst fraglich.
Das Teilprojekt 3 ist bereits in der vorliegenden (so nicht mehr realisierbaren) Planung der kostspieligste Abschnitt des Stadtbahnausbaus.
Hier wäre jetzt nicht nur eine weitgehende Neuplanung, sondern auch daran anschließend eine komplette wirtschaftliche Neubewertung notwendig, die im Zeitlauf des jetzigen Ausbaukonzepts nicht mehr brauchbar umzusetzen ist.
