Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21729-04

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung teilt, ergänzend zur Beschlussvorlage 23-21729 über den „Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Glogaustraße-Süd", ME 69 Stadtgebiet zwischen Glogaustraße, Bezirkssportanlage Melverode und Lübenstraße (Geltungsbereich A) Stadtgebiet zwischen Mittellandkanal, Oker und Pillmannstraße (Geltungsbereich B), Auslegungsbeschluss“, folgendes mit:

 

Die o. g. Beschlussvorlage wurde am 31. August 2023 in der Stadtbezirksratssitzung des Stadtbezirks 211 Braunschweig-Süd behandelt. Thematisiert wurde dabei u. a. auch eine mögliche Beeinträchtigung des Sportbetriebes auf der angrenzenden Bezirkssportanlage Melverode.

 

Es wurde durch die Planungsverwaltung erläutert, dass aus Lärmschutzgründen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte eine Schallschutzwand errichtet werden muss. Es ist dabei eine durchgehende Schallschutzwand mit 6 m Höhe vorgesehen. Darüber hinaus wurde in der Planung die Bebaubarkeit in den südlichen Wohngebieten bereits um ein Geschoss reduziert.

 

Immissionsschutzrechtlich sind in der Frage einer möglichen Beeinträchtigung des Sportbetriebes auf der Bezirkssportanlage Melverode insbesondere die Sonn- und Feiertage aufgrund ihrer Ruhezeiten zu betrachten. Derzeit wurden und werden sonn- und feiertags auf der Bezirkssportanlage Melverode nur in sehr geringem Umfang Spiele angemeldet.

 

Im Jahr 2022 wurden an 21 Sonntagen 37 Spiele durchgeführt. Dies entspricht einer Quote von rd. 1,76 Spielen pro gemeldetem Sonn- und Feiertag.

 

In den ersten acht Monaten des Jahres 2023 hat sich diese Quote nochmals auf 1,29 gemeldete Spiele pro Sonn- und Feiertag verringert (18 Spiele an 14 Sonntagen).

 

Insofern ist auch bei einer Realisierung der angrenzenden Wohnbebauung sonn- und feiertags keine Einschränkung des Vereinssports erkennbar.

 

Ebenso kann bei einer möglichen Erhöhung und Intensivierung des derzeitigen Spielbetriebes bei zwei Naturrasengroßspielfeldern, die für den Punktspielbetrieb geeignet sind sowie einen Kunstrasenfeld, das aufgrund seiner geringen Abmessungen nur r den Punktspielbetrieb im Jugendbereich in den jüngeren Jahrgängen geeignet ist, nicht von Einschränkungen ausgegangen werden.

 

Entsprechende Informationsgespräche mit dem Vorstand des betroffenen Sportvereins SV Melverode-Heidberg wurden zwischenzeitlich aufgenommen.

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