Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21729-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 18.08.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu 1.: Elementarer Bestandteil des Planungsprozesses bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. In diesem Rahmen sowie formlos begleitend hierzu tragen die unterschiedlichsten Seiten, wie z.B. Eigentümerinnen und Eigentümer, Nachbarschaft und Ortsteilansässige, Einzelhandel, Bauwillige, Bauträgergesellschaften, Umweltschutzverbände und viele andere ihre Vorstellungen zur Planung vor. Die ermittelten verschiedenen Belange und Interessen sind dann im weiteren Planungsverlauf gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Wenn planerisch mit den städtischen Zielen vereinbar und sinnvoll, können im Einzelfall auch Festsetzungen im Sinne einzelner Interessengruppen getroffen werden, die etwa das zulässige Nutzungsspektrum erweitern oder einschränken.

 

zu 2.: Der in der Vorlage angeführte Textauszug aus der Begründung zum Bebauungsplan führt das abschließend aus. Dabei wurden die Festsetzungen des Bebauungsplanes so getroffen, dass bei Nicht-Zustandekommen auch eine klassische Reihenhausbebauung zulässig ist.

 

zu 3.: Die Stadtverwaltung hatte mehrfach Kontakt zu einem Verein, der sich speziell für die Realisierung eines Projekts mit reduziertem Wohnraumbedarf in Verbindung mit gemeinschaftlichem Wohnen interessiert. Wie sich genau der Personenkreis der Interessierten im Einzelnen hinsichtlich der Sozialstruktur usw. zusammensetzt, ist nicht bekannt und auch nicht Gegenstand der Planung.


Im Hinblick auf die grundsätzliche Haltung der Stadt Braunschweig und die Möglichkeit, auch Wohnformen mit reduziertem Wohnraumanspruch und besonders so genannte TinyHouses im Stadtgebiet zu realisieren, wird auf die Vorlagen 20-14826-01 und 21-15418-01 verwiesen.

 

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