Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22009-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.08.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Am nördlichen Ortsrand von Geitelde soll für die Stadtteile Geitelde und Stiddien ein neues Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehren dieser Ortsteile errichtet werden. Damit sollen die beiden Feuerwehren zusammengelegt werden, um eine effizientere Versorgung beider Ortsteile zu gewährleisten. Bereits das derzeitige „Arbeitsverfahren“ für die beiden Ortsfeuerwehren besagt, dass bei einer Alarmierung der einen Wehr auch die andere Wehr mitalarmiert wird. Eine adäquate Arbeitssicherheit ist derzeit nicht gegeben. Deshalb ist der Neubau aus Sicht der Verwaltung notwendig und wird intensiv verfolgt.

 

Der Standort liegt auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen einem Gewächshaus und der Geiteldestraße. Die Fläche ist optimal gelegen, da von dort aus sowohl Geitelde als auch Stiddien gut erreichbar sind und damit eine gute Versorgung beider Ortsteile gesichert werden kann.

 

Zu Frage 1

Im aktuellen Haushalt sind im Projekt 4E.210402 für den Ersatzneubau des Feuerwehrhauses einer gemeinsamen Ortswehr Geitelde-Stiddien insgesamt 2.46 Mio. € eingestellt. Im Zuge der Prüfung der Machbarkeit des Projektes wurde parallel zu den begonnenen Ankaufsverhandlungen für das avisierte Baugrundstück eine Bauvoranfrage gestellt, um die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens verbindlich zu beurteilen. Aus der Bauvoranfrage hat sich ergeben, dass das Grundstück für den Bau der Feuerwache geeignet ist. In Kürze wird ein positiver Bauvorbescheid erteilt werden. Dies ist Grundvoraussetzung, damit im späteren Planungsprozess ein Bauantrag gestellt und positiv beschieden werden kann. In einem Gespräch im September 2022 hat der Eigentümer seine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft signalisiert.

 

Der Standort wird deshalb seitens der Verwaltung weiterverfolgt.

 

Zu Frage 2

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den positiven Bauvorbescheid sind erfüllt.

 

Zu Frage 3

Da in Kürze der positive Bauvorbescheid erteilt werden wird, kann nun der Ankauf in die Wege geleitet werden. Es wird eine Grundstücksbewertung erstellt, auf deren Basis der Eigentümer in absehbarer Zeit ein schriftliches Kaufangebot seitens der Stadt erhalten wird.

 

Haushaltsmittel sind vorhanden.
 

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