Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21814

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und der Umgestaltung des Fritz-Bauer-Platzes in der als Anlage 1 beigefügten Fassung wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich beim Fritz-Bauer-Platz um eine Verkehrsfläche, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion (Busverkehr) besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Seit dem Anfang des Jahres 2023 befindet sich der Fritz-Bauer-Platz zwischen Dankward- und Casparistraße vor dem neuen Standort der Generalstaatsanwaltschaft. Der ehemalige Braunschweiger Landesdirektor und Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hat sich insbesondere mit der rechtlichen Aufarbeitung des 3. Reiches auseinandergesetzt. Die Aufwertung des Straßenraums soll die Wertschätzung für das Wirken von Fritz Bauer gerade auch in seiner Braunschweiger Zeit hervorheben.

 

Auch der Stadtbezirksrat 130 hat mit seinem Beschluss der DS 23-20679 eine Aufwertung des Fritz-Bauer-Platzes intendiert. Somit wird die DS 23-20679 mit der vorliegenden DS beantwortet.

 

Planung

Direkt vor dem Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft soll eine Platzfläche entstehen, die seitlich vonnken und Grünflächen eingeschlossen wird (Anlage 1). Die neue Platzfläche soll mit Granitborden eingefasst werden und einen Belag aus Natursteinkleinpflaster (analog zum Ruhfäutchenplatz) erhalten. Der entlang der Gebäudefront durchgehende Gehweg wird weiterhin mit Betonplatten befestigt sein. Eine Visualisierung des zukünftigen Platzes ist in Anlage 2 dargestellt. Nicht dargestellt ist eine geplante sog. Quartierstafel, die r das Bauensemble und das Wirken der beiden Personen Heinrich Jasper und Fritz Bauer erarbeitet und umgesetzt werden soll. Hierzu befindet sich die Verwaltung noch in der Abstimmung.

 

Mit der Aufwertung des Platzes müssen auch die Parkplätze bzw. Parkflächen in ihrer unterschiedlichen Nutzung differenziert betrachtet und den Anforderungen an eine zeitgemäße mobilitätsorientierte Stadt gerecht werden.

 

Aktuell befinden sich im Planungsbereich insgesamt 27 Parkplätze bzw. -flächen verschiedenster Nutzung. Elf Parkplätze sollten direkt vor Ort erhalten bleiben. Dies sind

  • drei Car-Sharing-Plätze,
  • zwei Behindertenparkplätze sowie
  • sechs Anwohnerparkplätze

 

Die übrigen Parkplätze/-flächen sollen in unmittelbarer Umgebung (250 bis 300 m) wie folgt kompensiert werden:

 

  • ein Anwohnerparkplatz in der Stecherstraße
  • die Motorradstellfläche wird verlegt in den Hagenscharrn; dafür entfällt dort ein öffentlicher Parkplatz
  • die beiden E-Scooteraufstellflächen werden verlegt in die Straße Marstall, die zwei dort entfallenden Anwohnerparkplätze werden ebenfalls in die Stecherstraße verlegt, dafür entfallen hier zwei öffentliche Parkplätze
  • Die fußläufig in einem Umkreis von 250 bis 300 m zu erreichenden Parkhäuser Packhof, Wilhelmstraße und Schloss weisen ausreichend Kapazitäten auf, so dass öffentliche Parkplätze in ausreichender Anzahl in den Parkhäusern vorhanden sind. 

 

Finanzierung

Die Kostenschätzung beträgt 150.000 €. Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element/ Maßnahmennummer 5S.660024 finanziert. Die Arbeiten sollen im Jahr 2024 durchgeführt werden.

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Anlagen

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