Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21718
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Anmietung von Hallen-Flächen in der Donaustraße 20 für FB 37 (Feuerwehr) für die Einrichtung eines Bevölkerungsschutz-Lagers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 37 Fachbereich Feuerwehr; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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01.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Aufgrund der Gesamtmiete über die Festlaufzeit handelt es sich bei dieser Anmietung nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.
Ausgangslage
Die Stadt Braunschweig unterhält als Untere Katastrophenschutzbehörde ein Katastrophenschutz-/Bevölkerungsschutz-Lager an den Standorten „In den Rosenäckern“ und „Eisenbütteler Straße“. Aufgrund der grundlegend geänderten sicherheitspolitischen Lage und den zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels ist die Vorsorgeplanung und Lagerhaltung im Bereich des Bevölkerungsschutzes an die aktuelle Lage anzupassen und damit erheblich zu erweitern, siehe dazu auch Ds. 22-19793. Die vorhandenen Lagerflächen und Fahrzeugabstellplätze reichen derzeit nicht aus. Notwendige Beschaffungsvorhaben werden derzeit nicht umgesetzt, da keine Lagerflächen im Bestand nutzbar sind.
Weiterhin muss mit der kurzfristigen Zuweisung von weiteren Ausrüstungssätzen und Fahrzeugen für den Bereich des Bevölkerungsschutzes jederzeit durch Bundes- und Landesdienststellen gerechnet werden. Ohne Nachweis der vorgesehenen Lagermöglichkeiten bzw. -bedingungen könnte das Land/der Bund von weiteren Materialzuweisungen absehen, was einen erheblichen wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Nachteil für die Stadt Braunschweig zur Folge hätte.
Das Objekt soll für eine feste Mietdauer von 10 Jahren ab 01.12.2023 angemietet werden. Es ist für die Einrichtung eines Bevölkerungsschutzlagers vorgesehen. Im Anschluss an diese Festlaufzeit wird der Stadt Braunschweig ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt, einmal um 5 Jahre zu verlängern. Diese Absicht muss dem Vermieter zwölf Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mietfläche umfasst ca. 3.229 m² (alter und neuer Hallenteil) inklusive Ladebrücken vor dem angemieteten Gebäudeteil. Eine unentgeltliche Mitnutzung der WC-Anlagen und des Sanitätsraumes ist möglich. Im 1. Obergeschoss befinden sich zwei Büroräume. Die Fläche wird vermieterseitig den Anforderungen entsprechend umgebaut werden. D. h. u. a. muss zur Verbesserung der Zufahrt zum Sektionaltor bzw. zu den Ladebrücken das Pflaster abgesenkt werden, es muss der Einbau weiterer Traversen für das Hochregal vorgenommen werden, es muss ein Gitterrostboden für Paletten-Einstellplätze eingebracht werden, der Zaun im hinteren Hallenbereich im Übergang zu den WC-Anlagen muss erhöht und mit einem Übersteigschutz versehen werden, es muss ein LKW-Port vor einer der Ladebrücken zur Unterstellung eines Gliederzuges in Leichtbauweise erstellt werden.
Vorgesehen ist ein Mietvertrag ab dem 01.12.2023 mit einer festen Laufzeit bis zum 30.11.2033.
Die Miethöhe ist aufgrund der Lage, der Ausstattung und des Gebäudezustandes als angemessen zu betrachten.
