Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20987-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Ein Neujahrsfest für die Bürger*innen in Braunschweig / Änderungsantrag zum Antrag 23-20987 "Attraktion statt Eskalation: Silvester-Event am Schlossplatz statt wilder Böllerei"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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19.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 22.08.2023 nimmt die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) wie folgt Stellung:
Die Verwaltung bleibt bei der bereits mit Stellungnahme 23-20987-01 vom 03.05.2023 zum Antrag der FDP-Fraktion „Attraktion statt Eskalation: Silvester-Event am Schlossplatz statt wilder Böllerei“ (23-20987) geäußerten Auffassung, dass die Durchführung einer zentralen Silvester-Veranstaltung auf dem Schlossplatz mit einem erheblichen Planungs-, Sicherheits- und Kostenaufwand ohne - gesamtstädtisch - positive Auswirkungen hinsichtlich der Vermeidung potentieller Gefahrensituationen einhergehen würde.
Eine Kostenschätzung für ein Silvester-Event mit einer maximalen Kapazität von ca. 15.000 Besucherinnen und Besucher ergibt das nachfolgend dargestellte Ergebnis:
Infrastrukturkosten | 40.000 € |
Werbekosten | 15.000 € |
Sicherheits- und Sanitätsdienst | 40.000 € |
Bühnentechnik (10x8m) und -programm (Live-Bands, DJ, Moderation) | 45.000 € |
Platzbeleuchtung/-beschallung | 30.000 € |
Lasershow | 25.000 € |
Planungskosten und -gebühren | 40.000 € |
Personalkosten für Gesamtorganisation* | 30.000 € |
Summe | 265.000 € |
Diese Kostenschätzung der BSM beruht auf langjährigen Erfahrungswerten, aktuellen Rahmenverträgen sowie Kostenschätzungen zentraler Dienstleister (Bühnentechnik, Lasershow). Abweichungen können sich aufgrund weiterer Kostensteigerungen, behördlicher Auflagen oder der Anpassung des Leistungsspektrums ergeben. Freie Kapazitäten sind bei der BSM nicht vorhanden, sodass entsprechende Personalstellen für eine Veranstaltung geschaffen werden müssten. Dies ist bis zum Jahreswechsel 2023/2024 nicht möglich.
Die BSM geht hier von einer viertel Projektleiterstelle sowie einer viertel Assistenzstelle aus. Alternativ könnte ein externer Dienstleister mit der Planung und Durchführung beauftragt werden.
Eine Veranstaltung dieser Art würde ein umfangreiches Sicherheitskonzept mit Straßensperrungen, Einzäunungen und Einlasskontrollen erfordern. Sofern eine Vergleichbarkeit mit Feuerwerksdarbietungen im Rahmen anderer Events (z. B. bei Schützenfesten, Sportturnieren oder größeren, privaten Feiern) angeführt wird, ist hierzu anzumerken, dass auch in diesen Fällen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind.
Es ist nicht anzunehmen, dass die Personengruppe, die an Silvester privat böllern möchte, durch das Angebot einer solchen Veranstaltung in die Rolle von passiven Zuschauern wechseln würde. Vielmehr wäre eine Verlagerung des privaten Feuerwerks auf andere Plätze oder in Nebenstraßen zu erwarten, die möglicherweise sogar unüberschaubarer und für potentielle Polizei- oder Rettungseinsätze schwieriger erreichbar sind als der Schlossplatz. Im Übrigen gibt es für ein weiträumiges Verbot keine Rechtsgrundlage.
Auch die Polizei Braunschweig sieht keine konkrete, ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk an dieser Stelle rechtfertigende Gefahrenprognose.
Ein zentrales Event mit einer hohen Besucherdichte bietet demgegenüber auch keine Sicherheitsgarantien, sondern birgt eher weitere Risiken, wie z. B. das Einschmuggeln und Zünden von Feuerwerk inklusive einer möglichen Flucht-/Paniksituation. Die Erfahrungen aus dem Stadion zeigen, dass das Zünden von Feuerwerk trotz intensiver Kontrollen nicht verhindert werden kann. Ein ähnliches Szenario wäre nach Ansicht der BSM für das Silvester-Event zu erwarten. Erschwerend kommt hinzu, dass Feuerwerkskörper von außerhalb der Veranstaltungsfläche (gezielt oder ungezielt) die Besucher treffen könnten.
Da sowohl der finanzielle und organisatorische Aufwand bei jedem erdenklichen Szenario erheblich wäre als auch eine Eignung zum Zwecke der Gefahrenvermeidung nicht gesehen wird, sieht die Verwaltung keinen Nutzen in der Durchführung einer solchen Veranstaltung.
