Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21830-02
Grunddaten
- Betreff:
-
"Essbare Stadt" - Pflücken erlaubt! Erntebäume für alle Bürger und Bürgerinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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19.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag zur Kennzeichnung des früchtetragenden Obstbaumbestandes auf städtischen Flächen. Diesbezüglich plant die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbeauftragten der Stadt, der BUND Kreisgruppe Braunschweig sowie des Förderkreises Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) die Einreichung einer Projektskizze im Rahmen des Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundes bis Ende Oktober 2023. Die Maßnahmen können mit einer Förderquote von 80 % bezuschusst werden. Es ist geplant, ein Fördermodul zur Erstellung eines umfassenden Streuobstkatasters inkl. Bestandaufnahme und pomologische Sortenbestimmung des vorhandenen Obstbaumbestands sowie die Erstellung und Umsetzung eines Pflegekonzeptes der städtischen Streuobstwiesen zu beantragen.
In dem Zuge soll auch die Öffentlichkeitsarbeit konzipiert werden. Möglichkeiten der Sichtbarmachung wären bspw. die Darstellung der früchtetragenden Obstgehölze, die zu Erntezwecken zur Verfügung stehen, in einer digitalen Karte als Teil des Baumkatasters. Hier könnten die Gehölze zudem näher beschrieben werden (z.B. Sorte, Alter etc.). Für die älteren Bestandsbäume müsste dazu zunächst eine pomologische Bestimmung erfolgen. Der Bestimmungszeitraum ist zeitlich begrenzt und erstreckt sich auf die jeweiligen Erntewochen. Die Sorten der in den letzten Jahren neu gepflanzten Obstbäume sind bereits erfasst. Hier wird jedoch die Erntefähigkeit erst mittel- bis langfristig erreicht. Die Ertragsphase bei diesen Obstgehölzen beginnt in der Regel ab dem 7. bis 12. Standjahr und hat ihren Höhepunkt oft erst im Alter von 30 bis 50 Jahren.
Weitere Möglichkeiten der Sichtbarmachung (z.B. durch eine Beschilderung) soll – bei positivem Förderbescheid - im Rahmen der Fördermaßnahme erarbeitet werden.
Die Stellungnahme wurde bereits im Umwelt- und Grünflächenausschuss am 05.09.2023 behandelt und soll auch im weiteren Gremienlauf zur Verfügung stehen.
