Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-22083
Grunddaten
- Betreff:
-
Verhängung von Bußgeldern bei gefährdend oder behindernd auf Gehwegen abgestellten e-Scootern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Beantwortung
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28.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 23. Januar dieses Jahres hat das Amtsgericht Altona die Rechtmäßigkeit eines Halterkostenbescheides an den Vermieter eines e-Scooters, welcher durch rücksichtsloses Abstellen einen Gehweg blockierte und andere Verkehrsteilnehmer gefährdete, festgestellt ( Hamburg - 327b OWi 1/23 | AG Hamburg-Altona | Beschluss | Halterkostenbescheid bei e-Scootern (landesrecht-hamburg.de) ).
Der eigentliche Nutzer war für die Ordnungsbehörde nicht zu ermitteln.
Zwar handelt es sich um eine Rechtsprechung aus Hamburg, doch bezieht sich der Beschluss auf die bundesweit gültigen Normen StVG, StVO und eKFV;
wörtlich heißt es im Beschluss:
>> Der hier einschlägige § 11 Abs. 5 eKFV lautet: „Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.“ Spezielle Parkvorschriften für Fahrräder gibt es indes nicht. Für Fahrräder kommt allein ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO, also das allgemeine Rücksichtnahmegebot in Betracht - nur dieses kann der Gesetzgeber mit seinem Verweis auf die „Parkvorschriften für Fahrräder“ also gemeint haben. In diesem Fall stellt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO somit auch einen Halt- oder Parkverstoß im Sinne des § 25a StVG dar. <<
Demnach sind grob verkehrsbehindernde Parkverstöße mit e-Scootern im gesamten Stadtbereich mindestens als Ordnungswidrigkeiten verfolgbar. Der größte Scooter-Anbieter lässt sich von seinen Kunden mittlerweile am Ende jeder Nutzung, also vom Abstellen des Fahrzeugs, ein Foto als Beweismittel für das ordnungsgemäße Parken zusenden. Damit geht aber die Verantwortung auf den Halter über, wenn das Fahrzeug nach dem Parken noch von einem Dritten bewegt wird. Die Positionsdaten jedes Scooters werden ständig in hoher Genauigkeit an die Betreiberfirmen übermittelt: eine störende Positionierung sollte daher für die Halter frühzeitig erkennbar sein.
- Hält die Verwaltung eine Verhängung von Bußgeldern oder Halterkostenbescheiden für falsch geparkte e-Scooter in Braunschweig auf den oben genannten Rechtsgrundlagen ebenfalls für rechtssicher?
- Wie viele Bußgeldverfahren wurden im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 im Zusammenhang mit dem Abstellen von e-Scootern verhängt?
- Wie groß war dabei der Anteil von eigentlichen Nutzern und demgegenüber der Anteil von Halterkostenbescheiden an der Gesamtzahl der Verfahren?
