Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-20470-01
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand "Fahrradparken am Hauptbahnhof Süd":Anfrage zur Vorlage 23-20470
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Beantwortung
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28.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut Darstellung in der Presse wird für diese Planung eine Förderfinanzierung aus der "Kommunalrichtlinie sowie eine weitere Kofinanzierung durch den Regionalverband" für möglich gehalten; dabei lief in diesem Frühjahr mit Abgabestichtag am 23. Mai auf Bundesebene ein Förderprogramm für Fahrradparkhäuser bzw. Sammelschließanlagen an Bahnhöfen von Seiten des Bundesamts für Logistik und Mobilität (www.balm.bund.de).
Es bestanden Fördermöglichkeiten von 75% oder sogar 90%, letzteres für "finanzschwache" Kommunen.
- wird diese Fördermöglichkeit indirekt wahrgenommen, wenn die Stadt eine Förderung per "Kommunalrichtlinie" und/oder Regionalverbandsförderung beantragt?
- hatte die Stadt selbst eine sogenannte Projektidee in Form dieser Planungen fristgerecht eingereicht?
- falls Nein: war diese Fördermöglichkeit der Stadtverwaltung vor Fristende bekannt?
