Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22084

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Mai sollte anlässlich einer Vollversammlung die Geschäftsordnung des "Kulturrates" vorgestellt und beschlossen werden, auf deren Grundlage unter anderem die Wahl eines Vorstands möglich ist. Laut Entwurf dieser Geschäftsordnung sind zur Vollversammlung "alle Kulturschaffenden Braunschweigs" als stimmberechtigte Mitglieder zugelassen, die "über kulturfachliche Kompetenzen und Erfahrungen verfügen" (§ 3).

Wie wird für Vollversammlungen von wem als Zugangsberechtigung überprüft, dass alle an der Teilnahme Interessierte den zitierten Vorgaben entsprechen?

Falls schon geschehen: welche Personen wurden in den Vorstand des "Kulturrates" gewählt?

Falls noch nicht geschehen: zu wann wird, angesichts der zumindest vorläufig festgesetzten Ladungsfrist von 3 Monaten, die Vollversammlung der aktiven Kulturschaffenden zur Wahl des Vorstands eingeladen? 

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