Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22084-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstand des "Kulturrates" Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
05.10.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung unterstützt die Gründung des „Kulturrates Braunschweig“ organisatorisch.
Hintergrund hierfür ist folgender: Die Gründung einer Arbeitsgruppe (AG) zur Erarbeitung der Aufgaben und Struktur eines Braunschweiger Kulturbeirats (aktueller Namensvorschlag „Kulturrat“) zählt zu den aus den Ergebnissen des Braunschweiger Kulturentwicklungs-prozesses (KultEP) abgeleiteten Kernmaßnahmen (Drs.-Nr. 22-18910).
In der Mitteilung Drs. Nr. 22-19643 hat die Verwaltung eine Vorgehensweise zur Erarbeitung der Grundlagen für die Etablierung eines Kulturbeirats vorgestellt. Diese wurde vom AfKW in der Sitzung vom 06.10.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen dieser Sitzung wurden die Mitglieder des AfKW zudem gebeten, der Verwaltung Vorschläge für die Besetzung der AG zu übermitteln. Auf Basis der von den Fraktionen eingebrachten Vorschläge wurde die AG Kulturbeirat zusammengesetzt. Mit Mitteilung Drs.-Nr. 22-20212 vom 09.12.2022 wurde dem AfKW die personelle Zusammensetzung der AG Kulturbeirat vorgestellt.
Mit Drs.-Nr. 23-21144 wurde dem AfKW der damalige Stand des von der AG erarbeiteten Entwurfs einer Geschäftsordnung (GO) übermittelt. Am 22.05.2023 stellte die AG in einem vom Netzwerk Kulturberatung moderierten Vorbereitungsplenum ihre Arbeitsergebnisse und den Entwurf der GO den Kulturschaffenden und der Kulturpolitik vor und gab Gelegenheit zur Aussprache über etwaige Änderungsbedarfe. Im Ergebnis dieses Austausches tagte die Arbeitsgruppe erneut. Die GO wurde, entsprechend den Impulsen aus dem Vorbereitungsplenum, geringfügig überarbeitet (s. Anlage). In Umsetzung dieser Vorarbeiten wird am 12.10.2023 die konstituierende Sitzung der Vollversammlung des Braunschweiger Kulturrats stattfinden. Ziel dieser Sitzung ist zunächst die Verabschiedung der erarbeiteten GO.
Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage Drs.-Nr. 23-22084 wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Wie wird für Vollversammlungen von wem als Zugangsberechtigung überprüft, dass alle an der Teilnahme Interessierte den zitierten Vorgaben entsprechen?
Für die konstituierende Sitzung ist folgendes Verfahren vorgesehen: Die teilnehmenden Kulturschaffenden tragen sich beim Einlass in eine Liste ein (Vorname, Nachname, Institution bzw. die Berufsbezeichnung). Zudem wird eine Unterschrift hinter diesen Angaben erbeten, wie in Anwesenheitslisten üblich. Die Liste wird von der Verwaltung vorbereitet. Es wird in der Vorbereitungszuständigkeit des zukünftig amtierenden Vorstands liegen, über die Art und Weise der Dokumentation zu entscheiden.
Zu Frage 2:
Falls schon geschehen: welche Personen wurden in den Vorstand des "Kulturrates"
gewählt?
Es hat noch keine Vorstandswahl stattgefunden.
Zu Frage 3:
Falls noch nicht geschehen: zu wann wird, angesichts der zumindest vorläufig festgesetzten Ladungsfrist von 3 Monaten, die Vollversammlung der aktiven Kulturschaffenden zur Wahl
des Vorstands eingeladen?
Der Kulturrat befindet sich in der Gründungsphase. Am 12.10.2023 soll die GO verabschiedet werden. Zu diesem Termin wurden die Kulturschaffenden auf Basis des im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses entwickelten Verteilers von der Verwaltung eingeladen. Die Vorstandswahl soll nach derzeitigem Planungsstand am 04.12.2023 erfolgen, wenn dieser Termin von der Vollversammlung am 12.10.2023 gebilligt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
90,8 kB
|
