Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22535
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zum Tanzförderprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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16.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 17.05.2022 (Vorlage 22-18435) wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der professionellen, zeitgenössischen Braunschweiger Tanzszene ein Tanzkonzept zu entwickeln. Das „Konzept zur Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig“ (Anlage 2) wurde vom Ausschuss für Kultur und Wissenschaft in seiner Sitzung vom 06.10.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. Gemäß Ratsbeschluss vom 15.02.2022 (Drs.-Nr. 21-17494) wurden zur Umsetzung des Konzepts in den Haushalt 170.000 Euro für 2023, 173.700 Euro für 2024 und dynamisierte Mittel für 2025 eingestellt (Finanzwirksamer Antrag zum Haushalt 2023/2024 FWE 061, Produkt: 1.25.2811.04 / Kostenart: 427140). Ziel der Förderung ist es, den von den Tanzschaffenden geäußerten Bedarf nach Proben- und Vernetzungsraum zu decken, um den Tanzstandort Braunschweig strukturell zu stärken.
Die Förderrichtlinie
Die vorgelegte Förderrichtlinie ist als ein Pilotprojekt zu betrachten. Sie basiert auf dem Tanzförderkonzept, in dem als zentraler Bedarf „Probenraum“ ermittelt wurde (Anlage 2). Darauf legt die Förderrichtlinie den Fokus. Zudem greift sie den Bedarf nach Digitalisierung auf, um im Sinne der Ergebnisse des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) die Sichtbarkeit von Kunst und Kultur zu erhöhen und so Teilhabe und Teilnahme zu ermöglichen (Drs.-Nr. 22-18910).
Die Richtlinie beinhaltet zwei Fördergegenstände:
Fördergegenstand 1: Förderung von Probenraum für freischaffende Tänzerinnen und Tänzer, Choreografinnen und Choreografen sowie freie Tanzgruppen und Initiativen im Bereich zeitgenössischer Tanz
Fördergegenstand 2: Förderung von Digitalisierung des zeitgenössischen Tanzes in Braunschweig
Für alle Fördergegenstände sind jeweils Förderhöchstgrenzen festgelegt (Anlage 1, 6.2).
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Richtlinie können ab 31. Dezember 2023 Anträge bearbeitet werden. Die Antragstellung ist halbjährlich möglich.
Zielgruppe der Förderrichtlinie sind freischaffende professionelle Einzelakteurinnen und -akteure des zeitgenössischen Tanzes sowie freie Tanzgruppen und Initiativen (Zusammenschlüsse von freischaffenden professionellen Tänzerinnen und Tänzern sowie Choreografen und Choreografinnen) im Bereich der Kunstform zeitgenössischer Tanz mit einem Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig.
Die professionelle Tätigkeit im Bereich zeitgenössischer Tanz wird in der Regel durch eine abgeschlossene Tanzausbildung in den Bereichen klassischer oder moderner/zeitgenössischer Bühnentanz oder durch einen abgeschlossenen Bachelor-Studiengang, u.a. in den Bereichen Bühnentanz oder Tanz, Kontext, Choreografie an einer entsprechenden Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie nachgewiesen. Als Beispiele hierfür gelten der Bachelorstudiengang „Tanz, Kontext, Choreographie” oder die Masterstudiengänge „Solo/Dance/Authorship“ und „Choreographie” am Hochschulübergreifenden Zentrum Tanz Berlin (HZT) oder „Bachelor of Arts, Tanz“ an der Hochschule für Musik und Tanz Köln.
Darüber hinaus kann die Professionalität durch Engagements und eine regelmäßige Projekttätigkeit nachgewiesen werden, die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lassen.
Da es sich bei der Richtlinie um ein Strukturprogramm handelt und keine inhaltlichen Bewertungen der Projektvorhaben getroffen werden, wird von der Einrichtung eines Beirats (vergleichbar zur Projektförderung im Bereich Darstellende Künste) abgesehen.
Parameter der Evaluierung, Entwicklung eines Fragebogens
Mögliche Parameter der Evaluierung der Tanzförderrichtlinie sind die Schaffung von Synergieeffekten, die Anzahl der Produktionen, die Anzahl von Kooperationen, die Anzahl von wechselseitigen Gastspielen mit anderen niedersächsischen Spielstätten sowie die Anzahl von Teilhabe-Projekten und die Erschließung neuer Zielgruppen.
Nach Beschlussfassung wird ein Fragebogen entwickelt, der dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft im ersten Quartal 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Eine erste Evaluation soll bereits auf Basis der Antragslage des ersten Förderjahrs erfolgen.
Die Verwaltung wird zur Evaluierung berichten.
Kooperation mit der Tanzszene
Im Rahmen der Entwicklung des Tanzkonzepts (Anlage 2) waren zwölf Vertreterinnen und Vertreter der Braunschweiger Tanzszene zu zwei Videokonferenzen eingeladen worden, darunter auch Vertretungen des Dachverbandes Freier Theaterschaffender Braunschweig sowie des Landesverbandes Freie Darstellende Künste in Niedersachsen. Am 06.09.2023 war der genannte Personenkreis im Kontext der Entwicklung der Richtlinie zu einem Online-Abstimmungsgespräch eingeladen worden, um den Teilnehmenden die damaligen Überlegungen zu den Fördergegenständen der Tanzförderrichtlinie vorzustellen. In den Einladungen wurde seitens der Verwaltung jeweils darum gebeten, die Einladung an professionelle Künstlerinnen und Künstler des jeweiligen Kontaktnetzes weiterzuleiten. Bereits am 24.08.2023 hatte ein Gespräch mit dem Dachverband Freier Theaterschaffender Braunschweig stattgefunden. Der Dialog mit den Akteurinnen und Akteurinnen der Braunschweiger Tanzszene soll fortgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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662,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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608,9 kB
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