Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22051-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu den Fragen der CDU-Fraktion (Antrag DS 23-22051) vom 07.09.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Gem. § 110 Abs. 4 S. 1 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Die Planung ausgeglichener Haushalte stellt eine gesetzliche Anforderung dar. Insoweit sieht sich die Verwaltung selbstversndlich auch an die Zielsetzung des genannten Ratsbeschlusses gebunden.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2019 wurden im Ist durchschnittlich ausgeglichene Jahresergebnisse erreicht:

 

2019

2020

2021

2022

Durchschnitt

 

 

(vorläufig)

(vorläufig)

 

-0,96 Mio. €

6,10 Mio. €

0,20 Mio. €

-5,00 Mio. €

0,09 Mio. €

 

Demgegenüber bestehen seit dem Krisenjahr 2015 erhebliche Probleme, die Haushaltspläne ausgeglichen zu gestalten. Eine nachhaltige Veränderung konnte in der Vergangenheit nicht erreicht werden, obwohl die Verwaltung verschiedene Maßnahmen ergriffen hat. Mit dem durch die Verwaltung vorgeschlagenen und in Zusammenarbeit mit der KGSt durchgeführten Haushaltsoptimierungsprozess konnten zwar Haushaltsverbesserungen im 2-stelligen Mio.-€ - Bereich generiert werden. Gleichzeitig entstandene neue Haushaltsbelastungen haben aber das Erreichen ausgeglichener Haushaltspläne verhindert.

 

Deshalb wurden zum Haushaltsentwurf 2023/2024 erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen, um trotz widriger wirtschaftlicher Gesamtumstände einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, der große Zukunftsinvestitionen weiterhin ermöglicht. So wurde zum einen das Investitionsprogramm überarbeitet. Zum anderen sollen durch eine globale Minderausgabe im Jahr 2023 Haushaltsverbesserungen von 16 Mio. €, im Jahr 2024 von 11 Mio.  in der laufenden Bewirtschaftung durch die Verwaltung erreicht werden. Zur Haushaltslesung wurde ferner bei den Ansatzveränderungen der Verwaltung eine Priorisierung vorgenommen. So wurden neue Ansatzveränderungen im Wesentlichen nur berücksichtigt, soweit sie zur Bewältigung der aktuellen Krisen oder zur Erhaltung der Innenstadtattraktivität beitragen.

 


Land und Bund tragen nur unzureichend zur Finanzierung der übertragenen Aufgaben bei, so z. B. bei der Bildungsinfrastruktur (Ausbau Ganztagsbetreuung), dem ÖPNV, der Finanzierung der Krankenhäuser und der Aufnahme und Betreuung von Geflüchteten (einschließlich Integration).  Die vollen finanziellen Effekte der derzeitigen Krisensituation werden die kommunalen Haushalte ab dem Jahr 2023 zu spüren bekommen (s. Prognose der Kommunalfinanzen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 18. Juli 2023). Die Kommunalhaushalte stürzen nach dieser bundesweiten Prognose im aktuellen Jahr voraussichtlich um 8 Mrd. € auf - 6,4 Mrd.  ab. In den folgenden Jahren sind Defizite von bis zu 9,6 Milliarden Euro zu erwarten. Diese Defizite sind nicht das Ergebnis eines Einzeleffektes. Vielmehr ist es die Kombination von kommunal kaum beeinflussbaren hohen Ausgabensteigerungen und geringer wachsenden Einnahmen, die die strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen erneut offenbart und die Kommunalhaushalte überlastet.

 

Eine Trendumkehr erfordert ein stärkeres finanzielles Engagement der staatlichen Ebenen.

 

Hierfür hat sich die Verwaltung über die Haushaltsplanung hinausr Maßnahmen eingesetzt, die einen Beitrag leisten dieser Unterfinanzierung zu begegnen, bspw.:

 

 Memorandum der Städte Hannover, Braunschweig, Wolfsburg und Göttingen zur krisen- und zukunftssicheren Aufstellung der kommunalen Finanzen vom 19.07.2021
 

 Forderungspapier Kommunale Krankenhäuser der Maximalversorgung: dringliche Reform- und Finanzierungsbedarfe (Gemeinsames Schreiben von 19 Trägerstädten an die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder vom 01.03.2023)
 

 Erfolgreiche Einwerbung von Fördermitteln für die Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzepts des städtischen Klinikums

 

Die Verantwortung für die Erreichung des Haushaltsausgleichs liegt nicht allein bei der Verwaltung, sondern maßgeblich auch beim Rat und seinen Fraktionen. Im Rahmen der Beschlussfassungen über den oben erwähnten Haushaltsoptimierungsprozess ist der Rat bei weitem nicht allen Konsolidierungsvorschlägen gefolgt. Auch blieb die mit den Haushaltsantrags-Formularen vorgesehene Möglichkeit, eine Deckung für Mehrbedarfe anzugeben, seit mehreren Jahren weitestgehend ungenutzt. Themenbezogene Sparvorschläge im Sinne einer Prioritätensetzung wurden nicht eingebracht.

 

Die Verwaltung ist nicht nur an Gesetze gebunden, sondern auch an Ratsbeschlüsse. Seit der Annahme des Antrages FWE 163 und auch in der laufenden Wahlperiode sind einige Beschlüsse über neue freiwillige Aufgaben gefasst worden, die nicht unerhebliche dauerhafte Haushaltsbelastungen ausgelöst haben.

 

Durch die o. g. Krisenfaktoren bestehen derzeit Haushaltsbelastungen in einer Dimension, die durch die Stadt allein nur mit sehr drastischen Einschnitten beseitigt werden könnten. Dabei profitiert sie bei den Steuererträgen von der seit mehreren Jahren trotz der Krisen stabilen Konjunktur.

 


rden die in den letzten Jahren den Kommunen zusätzlich übertragenen Aufgaben auskömmlich gegenfinanziert werden, wäre nach Einschätzung der Verwaltung der Haushaltsausgleich aus eigener Kraft möglich, sofern ein politischer Konsens über einen Ausgleich zwischen finanzpolitischen und fachpolitischen Zielsetzungen bestehen würde. Dies schließt auch die Notwendigkeit nachrangiger Priorisierungen mit ein.


 

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