Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22031-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 31.08.2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Mit dem Beschluss der strategischen Zielfelder des MEP (DS 20-14032) als verkehrspolitische Handlungsrahmen bzw. Zielsetzung und den beschlossenen Klimaschutzzielen, hat sich die Stadt Braunschweig einen ausreichend konkreten Zielhorizont gesetzt. Die Zielfelder bieten eine gute Grundlage für die Bewertung der vielen Maßnahmen für unseren Mobilitätsentwicklungsplan.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu a)

Geht man von dem in der Anfrage genannten Artikel in der Zeit aus, unterscheiden sich die in der Stadt Gent umgesetzten Maßnahmen im Grundsatz nicht von dem Maßnahmebündel für die drei derzeit in der Modellrechnung befinenden Zukunftsszenarien für den Mobilitätsentwicklungsplan in Braunschweig. Insofern sollte die Umsetzung im Grundsatz auch in Braunschweig möglich sein.

 

Zu b)

Die wesentlichen Maßnahmen der Stadt Gent waren die Unterbindung der reinen Durchfahrung der Stadt, ein konsequentes Parkraummanagement, die Verbesserung des ÖPNV sowie die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.

 

Diese Maßnahmen finden sich im Maßnahmenkatalog der drei Zukunftsszenarien des MEP wieder, wie beispielsweise:

 

-          IM1: Umsetzung des P+R-Konzepts

-          P3, P1: Parkraumbedarfsprüfung und ein konsequentes Parkraummanagement

-          K4, K1.1: Reduktion der Durchfahrung z. B. am Bohlweg und im Bereich der südlichen Innenstadt

-          R1.3, K1: Festlegung auf Hauptverkehrsnetze für alle Verkehrsträger (z. B. den Wilhelminischen Ring für den Kfz-Verkehr)

-          ÖV1: Stadtbahnausbaukonzept

-          R1: Forcierung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs für den Radverkehr.

 

Da die Ausgangslage für die Mobilitätsentwicklung in Gent sich von der in Braunschweig deutlich unterscheidet, führt eine individuelle Betrachtung der Mobilität in Braunschweig zu deutlich besseren und auch einzelfallbezogenen Ergebnissen als die Kopie eines Verkehrskonzeptes, das für eine andere Stadt entwickelt wurde.

 

Insofern empfiehlt die Verwaltung das Ergebnis des sich auf der Zielgerade befindenden Mobilitätsentwicklungsplans abzuwarten, um dann ein maßgeschneidertes Konzept für Braunschweig zu haben.

 

Zu c)

Ausgehend von dem von den Ratsgremien bereits beschlossenen Maßnahmebündel für die drei Zukunftsszenarien wird die Verwaltung ein Maßnahmebündel für das Zielszenario vorlegen. Die konkrete Veränderung des Modal Split als Messgröße für die Mobilitätswende in der Stadt Braunschweig wird sich mit den Ergebnissen der Überprüfung des finalen Zielszenarios ergeben.

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