Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22041-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1:

In der Braunschweiger Verwaltung existieren bisher keine Erfahrungen mit der Methode des Systemischen Konsensierens.

 

Das Systemische Konsensieren ist eine Methode zur Entscheidungsfindung innerhalb von verschiedenen Gruppen. Grundidee ist es, in der Gruppe gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die anschließend von allen Beteiligten mit dem persönlichen Widerstand bewertet werden. Dadurch wird der Gesamtwiderstand zu jedem Vorschlag ermittelt. In der einfachsten Anwendungsvariante wird der Vorschlag mit dem geringsten Gesamtwiderstand und damit der höchsten Gesamtakzeptanz ausgewählt. Widerstände gegen die Lösung sind sichtbar und können systematisch zur Verbesserung der Lösung genutzt werden.

 

Grundsätzlich ist die Methode eine Art der freiwilligen, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung. Einen Rahmen für diese informelle Beteiligung bilden die Leitlinien „Braunschweig beteiligt!“ (siehe DS 23-21224-01). Sie fördern die aktive Gestaltung des Gemeinwesens durch die Braunschweiger Bevölkerung und damit das demokratische Zusammenleben in der Stadt. Wie die Anwendung der Leitlinien in die Praxis umgesetzt wird, wird aktuell mit dem Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung erarbeitet. Dieses wird vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, bestehend aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft, erstellt und wird der Politik Anfang 2024 zur Entscheidung vorgelegt. In der Aufstellung des Grundsatzkonzeptes wird auch über Methoden der Bürgerbeteiligung diskutiert. Das Systemische Konsensieren war bisher aber kein Thema.

 

Zu 2:

Die Verwaltung setzt den Ratsbeschluss v. 21.03.23 zum Zentrum der Musik für Alle entsprechend der Beschlusspunkte um. Hierzu werden derzeit die entsprechenden inhaltlichen Konzepte erarbeitet. Zuvorderst wird am Konzept „Dritter Ort“ gearbeitet. Bereits dessen Erstellung, zusammen mit den beauftragten Experten der niederländischen Agentur includi, enthält partizipative Elemente. Über die Teilnahme an einem Fragebogen wurde die inhaltliche Beteiligung am Ideenfindungsprozess eingeleitet. Hier konnte anonym und barrierefrei mitgearbeitet werden. Zudem werden die zentralen Ergebnisse in einer Veranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger Ende September vorgestellt und der entsprechende Input ausgenommen. Weitere Bürgerbeteiligungsformate sind in den kommenden Monaten geplant.

 

Die Verwaltung erachtet das in der Anfrage vorgesehene Verfahren daher nicht als erforderlich und tritt daher in keine entsprechenden Planungen ein, wie sie die Frage aufwirft.

 

 

 

Zu 3:

Die Form einer Einwohnerbefragung (mit Gesetz vom 26. Oktober 2016 wurde statt Bürgerbefragung die Einwohnerbefragung eingeführt) ist im NKomVG nicht vorgeschrieben. Naheliegend ist, dass eine derartige Befragung den anerkannten Wahlrechtsgrundsätzen folgen sollte. Dies bedeutet u.a., dass sie „allgemein“ sein sollte. Dementsprechend wären in Braunschweig ca. 200.000 Personen zu befragen und zuvor (per Brief) über ihr Recht zur Teilnahme an der Befragung zu benachrichtigen. Gleichzeitig muss sie „geheim“ erfolgen. Das bedeutet, dass der Aufwand in vielen Bereichen mit einer politischen Wahl vergleichbar ist. Eine reine Online-Abstimmung erfüllt nicht die Anforderungen an Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit einer derartigen Befragung gemäß NKomVG.

 

Die bisher einzige Befragung dieser Art in Braunschweig (zum Ausbau des Eintracht-Stadions im Februar 2011) wurde in wahlähnlicher Form durchgeführt. D.h. es wurden Wahllokale eingerichtet und gab die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen (Variante A). Die tatsächlichen Sachkosten lagen 2011 bei ca. 140.000 Euro (inklusive Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende).

 

Eine weitere Möglichkeit, die Einwohnerbefragung durchzuführen, ist eine reine Briefwahl-Variante (Variante B). Dabei erhalten allen Berechtigten sofort und ohne Antrag Briefwahlunterlagen übersandt. Es werden keine Wahllokale eingerichtet, eine Teilnahme an der Befragung ist nur per Brief möglich. Diese Variante senkt den organisatorischen Aufwand (keine Wahllokale, weniger Wahlhelfende, keine Antragstelle für Briefwahl). Dafür steigen Portokosten aufgrund des Versandes von Briefwahlunterlagen an 200.000 Berechtigte und den erhöhten Rücklauf von Wahlbriefen. Die (Sach-)Kostenschätzung für diese Variante beläuft sich auf ca. 150.000 Euro bei einer angenommenen Wahlbeteiligung von 50 Prozent.

 

Mit Betrachtung einer pauschalen Kostensteigerung von 20 Prozent zum Vergleichsjahr lägen die Kosten für eine Einwohnerbefragung 2023 ungefähr bei:

 

Variante A (Wahllokale und Briefwahl)

Sachkosten = 168.000 Euro

 

Variante B (Briefwahl für alle, kein Antrag)

Sachkosten = 180.000 Euro

 

Kosten zur Methode systemischen Konsensieren sind der Verwaltung aufgrund fehlender Erfahrung nicht bekannt. Mit Hintergrund verschiedenster Beteiligungsprozesse können diese nur geschätzt werden.  

 

r eine Prozessgestaltung (z.B. Anzahl und Auswahl der Teilnehmenden, Anzahl von Workshops, etc.) ist die Beratung eines professionellen Büros mit Kompetenzen in der Moderation hinzuzuziehen. Nur so kann der Prozess optimal gestaltet und der Erfolg sichergestellt werden. Dieses müsste nach Ausschreibung den Prozess vorbereiten, moderieren, dokumentieren sowie nachbereiten. Aus Erfahrungen kann berichtet werden, dass die Durchführung einer Workshopreihe mit 3 Sitzungen ca. 25.000,00 € kostet.

Wie viele Workshops benötigt werden kann nach aktueller Einschätzung nicht gesagt werden.
 

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