Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21321
Grunddaten
- Betreff:
-
Eckpunktepapier zur Realisierung eines städtischen Fahrradverleihsystems
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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13.06.2023
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03.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über das Eckpunktepapier um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Hintergrund
In vielen deutschen Großstädten ist bereits ein öffentliches Fahrradverleihsystem vorhanden. Die Systeme werden dabei als ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung einer nachhaltigen urbanen Mobilität und zu einer Verringerung von verkehrsbedingten Umweltbelastungen angesehen. Neben dem Vorteil eines zusätzlichen schnellen, bequemen und flexiblen sowie geräuscharmen und emissionsfreien Elements im Mobilitätsangebot kann ein öffentliches Fahrradverleihsystem einen Beitrag zur Erhöhung des Radverkehrsanteils leisten.
Ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann das bestehende Mobilitätsangebot der Stadt Braunschweig um ein weiteres nachhaltiges Verkehrsmittel sinnvoll ergänzen. Die Einrichtung eines solchen Systems ist als langfristiger Beitrag hin zu mehr nachhaltiger und vernetzter Mobilität im Sinne einer Stärkung des Umweltverbunds zu verstehen.
Bereits das Gutachten zur Realisierung eines Fahrradverleihsystems (DS 20-14931) hat für Braunschweig mit Bezug zur Ausprägung von Zielgruppen, Stadtgröße und Topografie ein hohes Potenzial für die Initiierung eines attraktiven Fahrradverleihangebots gesehen.
Ferner ist es so, dass die Zielgruppen für die Nutzung von E-Scootern und öffentlichen Fahrradverleihsystemen sehr unterschiedlich sind und sich die Systeme in der Regel nicht bzw. nur unwesentlich wettbewerblich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund sind E-Scooter Angebote nicht dazu geeignet, ein öffentliches Fahrradverleihsystem zu ersetzen.
Haushaltsmittel für die Realisierung
Durch den finanzwirksamen Antrag zum Haushalt 2022 (FWE 62) wurden für die Realisierung eines städtischen Fahrradverleihsystems Mittel eingestellt.
Hieraus wurde im Jahr 2022 die Prozessbegleitung zur Errichtung eines Fahrradverleihsystems in Braunschweig ausgeschrieben und an das Berliner Planungsbüro team red vergeben.
Für den laufenden Betrieb eines Fahrradverleihsystems wurden für die Folgejahre jeweils 350.000 € eingestellt (PSP 1.51.5115.01.06 (Radverkehrsplanung) mit Sachkonto 427110 (Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen). Damit soll ein möglichst attraktives flächendeckendes Verleihsystem auf den Weg gebracht werden.
Status quo in Braunschweig
In Braunschweig sind bereits Räder auf Basis eines Verleihsystems verfügbar, welches von der Firma nextbike im Auftrag der städtischen Wohnbaugesellschaft Nibelungen-Wohnbau-GmbH (NiWo) betrieben wird. Ferner wurde seit dem Sommersemester 2022 durch den AStA der Technischen Universität Braunschweig eine Testphase für die Studierenden ebenfalls mit nextbike angestoßen.
Mit Realisierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems für die Stadt Braunschweig soll das vorhandene Verleihangebot abgelöst werden. Bestehende Standorte werden dabei größtenteils übernommen, das Netz an Verleihpunkten wird weiter ausgebaut werden. Das künftige Angebot soll perspektivisch eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit gewährleisten.
Insgesamt gibt es aktuell ein Angebot von ca. 250 Rädern an knapp 40 virtuellen Stationen im Stadtgebiet. Diese Menge an bereitgestellten Fahrrädern deckt noch nicht den bestehenden Bedarf ab. Um eine langfristig erfolgreiche Etablierung sowie Akzeptanz der Öffentlichkeit zu gewährleisten, soll ein erweitertes oder neues Verleihsystem über eine ausreichende Fahrrad- und Stationsdichte verfügen.
Nutzen eines öffentlichen Fahrradverleihsystems für Braunschweig
Folgende Vorteile lassen sich mit der Realisierung eines städtischen Verleihsystems im Sinne einer Stärkung nachhaltiger Mobilität in Brauschweig erreichen:
- Ein in Braunschweig flächendeckend sowie ganztägig und ganzjährig verfügbares und in seiner Nutzung attraktives Fahrradverleihsystem stellt auch eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV dar. Es kann den ÖPNV in den Spitzen entlasten.
- Ein Fahrradverleihsystem kann die Feinverteilung des ÖPNV/SPNV unterstützen, z.B. durch Lückenschlüsse im ÖPNV/SPNV-Angebot in Stadtrandlagen und als Überwindung der letzten Meile. Hinzu kommt, dass sich auf Basis eines solchen Angebots keine Warte- und Ausfallzeiten ergeben. Darüber hinaus kann ein städtisches Verleihangebot einen Beitrag im Sinne der Daseinsvorsorge leisten.
- Die flexible Bildung von intermodalen Mobilitätsketten durch die Verknüpfung von ÖPNV und Fahrrad wird gefördert. Das Vorhalten eines öffentlichen Fahrradverleihsystems kann, nicht zuletzt vor dem Hintergrund stark steigender Energiepreise und durch Inflation sinkender Realeinkommen, den Umstieg vom MIV auf die Verkehrsträger des Umweltverbundes fördern.
Im Rahmen der vergebenen Prozessbegleitung erfolgte vor diesem Hintergrund eine Markterkundung und Konzepterstellung für die angestrebte Ausschreibung.
Nach Beendigung der beiden Arbeitspakete hat das Planungsbüro ein Eckpunktepapier erstellt. Dieses Papier (siehe Anlage) beschreibt die Eckpunkte für das geplante öffentliche Fahrradverleihsystem und stellt die Grundlage für die Leistungsbeschreibung dar, die für das Vergabeverfahren zu erstellen ist.
Inhalte des Eckpunktepapiers
Inhaltlich stehen die folgenden Punkte dabei im Fokus:
- Art des Systems
- Kundenprozesse
- Tarife und Umgang mit Geschäftskunden
- Service und technische Integration
- Vertragslaufzeit
- Zeitplan
Grundlage des Eckpunktepapiers ist zum einen die durch team red im Jahr 2020 angefertigte Machbarkeitsstudie sowie die zu Beginn 2023 durchgeführten Markterkundungsgespräche. Hierbei einbezogen waren sowohl die NiWo als auch der AStA und die Verwaltung der TU Braunschweig als Träger des bestehenden Fahrradverleihangebots in Braunschweig.
Zielsetzung des geplanten städtischen Fahrradverleihsystems ist ein gesamtstädtisches Angebot. Das aktuell verfügbare Angebot soll darin aufgehen.
Stellungnahme der im „Austausch Radverkehr“ Beteiligten
Das Eckpunktepapier wurde den Vertreter*innen der Mobilitätsverbände aus dem Beteiligungsformat „Austausch Radverkehr“ im Vorfeld zur Verfügung gestellt. In der ergangenen Rückmeldung wird die Realisierung eines Fahrradverleihsystems grundsätzlich begrüßt. Es wird betont, dass das Ziel ein attraktives, preiswertes Angebot sein muss, um einen Anreiz hin zu mehr nachhaltiger Mobilität zu schaffen.
In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auf die Positionierung und das Bediengebiet eines künftigen Verleihangebots eingegangen. Diesbezüglich kann zugesichert werden, dass die Standorte für die Stationen zwischen Betreiber und der Stadt abgestimmt werden.
Als mögliche Betreiberin des Fahrradverleihsystems wurde seitens der Verbände die BSVG benannt. Hier hatte es bereits im Vorfeld Gespräche gegeben. Aufgrund der derzeitig von der BSVG zu bewältigenden Aufgaben (Stadtbahnausbau, Elektrifizierung der Busflotte, etc.) stehen dort jedoch keine Ressourcen für die Betreuung eines Fahrradverleihsystems zur Verfügung.
Ferner wird der Hinweis bezüglich der Schaffung einer lokalen Identifikationsmarke in Verbindung mit einer kombinierten Angebotsgestaltung für ÖPNV und Fahrradverleihangebot bei der Finalisierung der Leistungsbeschreibung geprüft.
Weitere Punkte der Stellungnahme betreffen tiefergehende Detailfragen, die noch nicht auf der Ebene des Eckpunktepapiers geklärt werden.
Der angestoßene Austausch wird darüber hinaus durch das Beteiligungsformat „Austausch Radverkehr“ im weiteren Verlauf der Etablierung eines städtischen Verleihangebots weitergeführt werden.
Weiteres Vorgehen
In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2023 soll die Ausschreibung für das Fahrradverleihsystem vorbereitet und die Vergabe durchgeführt werden.
Ziel ist, das gesamtstädtische Fahrradverleihsystem im nächsten Jahr in Betrieb zu nehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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