Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21672

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Als Standard für All-Gender-Toiletten in Schulneubauten und bei so umfangreichen Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen, dass hierbei die benötigten räumlichen Vor-aussetzungen geschaffen werden können, wird die Ausstattungsvariante Nr. 1 b) pro Liegenschaft (Nr. 2 a) getrennt nach Schüler:innen sowie Lehrkräften festgelegt und der Erhöhung auf bis zu 4 Prozent von der Gesamtanzahl für All-Gender-Toiletten zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der kommunizierte Bedarf an Toiletten für Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, ist deutlich gestiegen. Es wird mittlerweile von 4 Prozent der Bevölkerung ausgegangen. Auf diese Entwicklung und die daraus folgenden notwendigen Veränderungen bei WC-Anlagen verweist die Mitteilung Empfehlung zur Umsetzung diskriminierungsfreier Toiletten in städtischen Gebäuden, die in den gleichen Sitzungen des Schulausschusses und des Verwaltungsausschusses, in denen diese Vorlage beraten wird, behandelt werden wird.

 

Bei der Betrachtung der Umsetzung von All-Gender-Toiletten in Schulgebäuden ist zwischen Bestandsgebäuden, in denen keine oder nur kleinere Baumaßnahmen stattfinden, und Neubauten sowie Bestandsgebäuden, in denen umfangreiche Erweiterungen oder Sanierungsmaßnahmen stattfinden, zu unterscheiden.

 

Kleinere Umbauten oder Umwidmungen im Bestand werden in der Regel als Einzelfallentscheidung in der jeweiligen Schule, die u. a. in einer einfachen innerschulorganisatorischen Änderung oder kleinen baulichen Anpassung (z. B. Erweiterung eines Einzelpersonen-WC um Hygienebehältnisse) bestehen kann, getroffen. Oft kommt die Initiative aus der Schülerschaft und die Entscheidung wird zusammen mit der Schülerschaft gefällt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung einer All-Gender-Toilette in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Aktuell sind der Verwaltung 17 städtische Schulen bekannt, an denen es mindestens eine All-Gender-Toilette gibt. Dabei handelt es sich um 11 weiterführende oder berufsbildendende Schulen, 2rderschulen und 4 Grundschulen. An den Förderschulen sind viele der WC-Anlagen, die oft auch weitere Hygieneeinrichtungen wie z. B. Duschen umfassen, geschlechterneutral ausgewiesene ume, die jeweils von einer Person ggf. zusammen mit einer Pflegeperson genutzt werden. Viele der Grundschulen haben die Rückmeldung gegeben, dass in ihrer aktuellen Schülerschaft kein Bedarf nach All-Gender-Toiletten besteht.

 

r Schulneubauten legt § 27 der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) fest, dass „mindestens eine der nach § 45 Abs. 1 Satz 2 NBauO erforderlichen Toiletten in einem von anderen Räumen vollständig baulich abgeschlossenen Raum mit Waschbecken angeordnet und so gekennzeichnet sein muss, dass

er von Frauen und Männern und von Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, genutzt werden darf“.

 

Vor diesem Hintergrund wurden von der Verwaltung, wie nachfolgend dargestellt, Standards zur Anzahl, Größe und Ausstattung von All-Gender-Toiletten für alle Schulformen entwickelt:

 

Nr.

Fragestellung

Antwort

1

Wie hoch sind die Gesamtkosten in Neubauten beim Bau von All-Gender-Toiletten mit folgender Ausstattung?

a)      1x WC, 1x Urinal und Hygieneeinrichtungen (über gesetzliche Forderung hinaus)

b)      1x WC, Hygieneeinrichtungen (gesetzliche Forderung)

a)      3,5 qm (Planungsgrundlage) x 5.500 € = 19.250 €

b)      3,0 qm (Planungsgrundlage) x 5.500 € = 16.500 €

 

Die Kosten für den Neubau von All-Gender-Toiletten unterscheiden sich in der Planung nicht signifikant von Umbauten im Bestand, da diese zwar ggf. noch nutzbare Ausstattung vorhalten, aber die baulichen Veränderungen der Räume insgesamt höher ausfallen.

Anmerkung: Auf eine Ausstattung mit Urinalen kann auch in Absprache mit der AG Diversity verzichtet werden.

2

Wie hoch sind die Kosten für die folgende Anzahl von All-Gender-Toiletten an Schulen?

a)      1 x Einzelpersonen-WC pro Liegenschaft (für Schüler:innen und separat für Lehrkräfte)

b)      1 x Einzelpersonen-WC pro Schulgebäude (Ergänzung
s. oben)

c)       1 x Einzelpersonen-WC pro Schulgebäude und je Etage (Ergänzung s. oben)

In Schulen ist die gesetzliche Mindestanforderung (eine All-Gender-Toilette je baulicher Anlage) nicht praktikabel. Daher wird vorgeschlagen, über diese Mindestanforderung hinauszugehen und mindestens eine All-Gender-Toilette separat für die Schülerschaft und die Lehrerschaft in Schulen vorzuhalten.

 

Die Gesamtkosten sind je nach Ausstattungsvariante immer gleich und summieren sich nur bei steigender Anzahl von All-Gender-Toiletten.

 

Es wird ebenfalls vorgeschlagen bei Neubauten einen Anteil von 4 Prozent an All-Gender-Toiletten (sowohl für die Schülerschaft, als auch für die Lehrerschaft) neben geschlechtergetrennten Toiletten zu schaffen. Die Gesamtanzahl an geschlechtergetrennten Toilettenanlagen (sowohl für Schülerschaft als auch für Lehrerschaft) reduziert sich auf 96 Prozent.

 

Zusammenfassend bedeutet dieser Vorschlag, dass mindestens je eine All-Gender-Toilette für Schüler:innen und Lehrkräfte pro Liegenschaft vorzuhalten ist.

 

Die bauliche Einrichtung von all-gendergerechten Mehrpersonen-WC-Anlagen, wie in anderen Bundesländern umsetzbar, ist in Niedersachsen nicht mit § 27 Satz 1 DVO-NBauO vereinbar, sodass nur Einzelpersonen-WCs baulich realisiert werden können.

 

Ebenso ist die Nutzung eines WCs für Menschen mit Behinderungen, sofern im schulischen Bestand vorhanden, kein adäquater Ersatz für die Einrichtung von All-Gender-Toiletten, da diese Toiletten vorrangig dem berechtigen Personenkreis zur Verfügung stehen sollen. Bei starker Frequentierung, Verschmutzung oder Vandalismusschäden haben Menschen mit Behinderungen keine Möglichkeit auf andere WCs auszuweichen.

 

Die All-Gender-Toiletten für Schüler:innen sollen in Neubauten so platziert werden, dass zumindest eine All-Gender-Toilette in der Nähe einer Versammlungsstätte (meistens Aula oder Mensa) vorhanden ist und nach Schulende auchr außerschulische Nutzer:innen zur Verfügung steht.

 

In Sportstätten werden die Sanitärräume/Umkleiden von Übungsleiter:innen doppelt mit der Lehrerschaft genutzt und sind bereits als Einzelpersonen-WCs all-gendergerecht geplant und gebaut. Die Schülerschaft kann die für die Öffentlichkeit vorzuhaltende All-Gender-Toilette während der Schulzeit nutzen.

 

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