Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-22162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 ein bis zwei Schulstraßen als Pilotprojekte an geeigneten Schulen in Braunschweig einzurichten, sofern sich interessierte Schulgemeinschaften proaktiv mit dem Wunsch nach einer Schulstraße an die Verwaltung wenden und die Einrichtung sich aus verkehrsbehördlicher Sicht realisieren lässt.

Eine Schulstraße ist dabei eine Straße oder ein Straßenabschnitt, die oder der sich in unmittelbarer Nähe einer Schule befindet und speziellen Verkehrsregelungen und Sicherheitsmaßnahmen unterliegt, um die Sicherheit der Schüler:innen zu gewährleisten. Regelungen und Merkmale einer Schulstraße umfassen im Allgemeinen temporäre Sperrung für den motorisierten Individualverkehr (Elterntaxi-Verbot) sowie die begleitende Verkehrserziehung. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung des Schulausschusses am 25.08.2023 wurde berichtet, dass trotz bestehender Maßnahmen zur Verhinderung gefährlicher Verkehrsdichten zu Schulbeginn und -ende weiterhin Probleme durch sogenannte Elterntaxis bestehen. Diese Problematik hat sich stellenweise sogar verschärft und führt somit weiterhin regelmäßig zu gefährlichen Verkehrslagen und Rangiermanövern an unseren Schulen. Da die Sicherheit und die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zur Schule zweifelsfrei ein besonders schützenswertes Gut darstellt, ist es geboten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen im Rahmen der Möglichkeiten zu verringern. Sowohl der Stadtschülerrat und der Stadtelternrat als auch der Sprecher:innenkreis der Schulleitungen sprachen sich für die Einrichtung eines Modellprojektes „Schulstraßen“ aus. Schulstraßen haben sich sowohl in Städten wie Paris, Wien und London etabliert. Aber auch deutsche Kommunen wie Essen, Dresden, Düren und Mannheim nutzen zunehmend die Möglichkeit der Schulstraßen. In Frankfurt wurde aktuell ein Pilotprojekt nach erfolgreicher Probephase verstetigt.

Das Konzept der Schulstraßen setzt voraus, dass schulische Akteure wie Schulleitung, Schüler:innen, Eltern und Träger:innen der Nachmittagsbetreuung der Einrichtung zustimmen und mit forcierenden Maßnahmen begleiten. Daher empfiehlt es sich, dass die schulischen Akteure in Braunschweig darüber informiert werden, dass es zwei Pilotprojekte in Braunschweig geben soll. So können sich dann gewillte Schulen an die Verwaltung wenden. Die Entscheidung, an welchen Schulen es für die Pilotphase zur Einrichtung der Schulstraßen kommt, soll von der Verwaltung unter Einbeziehung des Runden Tisches „Sichere Schulwege in Braunschweig“ und anhand von Eignungskriterien getroffen werden. Ebenfalls obliegt es der Verwaltung, zu entscheiden, welche Umsetzungsvariante als jeweilige Schulstraße realisiert wird.

Zu den Entscheidungskriterien über die Schulstandorte der Schulstraßen können unter anderem gehören:

  • Das Gefährdungspotential durch besonders hohes Verkehrsaufkommen durch Elterntaxis
  • Die Eignung der Lage der Schule aus Mobilitätssicht
  • Die Akzeptanz innerhalb der schulischen Akteure
  • Die Möglichkeiten zur Umsetzung und Durchsetzung von forcierenden Maßnahmen durch die Schulgemeinschaft (Verkehrserziehung, Kommunikationsstrategien, ggf. Elternlotsen etc.)
  • Möglichst geringe Auswirkungen auf gegebenenfalls anliegende Nutzer:innen privater Stellplätze oder aber die Ermöglichung von Ausnahmeregelungen z. B. für Gewerbetreibende.


Die konkrete Einrichtung der jeweiligen Pilotprojekte soll den entsprechenden Bezirksräten und Fachgremien zur Abstimmung vorgelegt werden.
 

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