Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22165-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Individuelle, barrierefreie und kostengünstige Bücherschränke für Braunschweig?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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05.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 22.09.2023 (DS Nr. 23-22165) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Weshalb ist in der neuen Kostenschätzung in Höhe von 10.600 Euro die Legung eines Fundaments inbegriffen, wenn ein wichtiger Vorteil der Bücherschränke doch sein sollte, dass diese bereits ein integriertes Fundament besitzen und kaum weitere Installationsarbeiten notwendig seien?
Die Legung des Fundamentes war bisher in allen Kostenschätzungen des Gesamtpreises für einen Bücherschrank nach städtischem Modell inkludiert, so auch in der Kostenschätzung, des VA-Beschlusses DS Nr. 18-08216. Es handelt sich dabei nicht um einen neuen Posten. Die Tiefbauarbeiten für das Fundament sind, genau wie die Produktionskosten des darauf aufgebauten Bücherschrankes, Preissteigerungen unterlegen, auf die die Verwaltung keinen Einfluss hat. Zur Standardisierung und Vereinfachung wurde bereits ein Betonfertigteil gewählt, an das die Pflasterung der Umgebung nur noch angearbeitet werden muss.
Die Legung eines Betonfundamentes für den Bücherschrank nach dem durch den VA-Beschluss festgelegten städtischen Modell ist aus baulichen Gründen notwendig; eine einfache Verankerung im Boden reicht aus Gründen der Standfestigkeit i.d.R. nicht aus. Die Notwendigkeit eines Fundamentes ergibt sich aus der erforderlichen Statik des Modells. Nur wenn die Standfestigkeit gewährleistet ist, kann die Verwaltung die Verkehrssicherungsaufgaben im Rahmen der Betreuung der Bücherschränke übernehmen. Für alternative Modelle in gleicher Größenordnung, wie z.B. die in der Anfrage genannten Telefonzellen, wäre baufachlich ebenfalls von der Notwendigkeit eines Fundamentes auszugehen.
Zu 2.: Weshalb hält die Verwaltung an der Vorgabe fest, nur das bislang gewählte Bücherschrankmodell zuzulassen, obwohl sich die wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage für dieses Modell inzwischen drastisch durch die extreme Preissteigerung geändert hat?
Das mit dem VA-Beschluss DS Nr. 18-08216 beschlossene, städtische Bücherschrankmodell begründet sich nicht allein auf der damals gegebenen Wirtschaftlichkeit. Wesentlicher Anspruch an die städtischen Bücherschränke ist die Wahrung eines einheitlichen Stadtbildes und eines adäquaten Erscheinungsbildes der Schränke als sog. „öffentliches Mobiliar“. Maßgeblich dafür ist das einheitliche städtische Bücherschrankmodell aus hochwertigen, beispielsweise wetterbeständigen Materialien, die eine Langlebigkeit des Schrankes garantieren sollen. Ein einheitliches Bücherschrankmodell erleichtert zudem eine standardisierte Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht (darunter regelmäßige Sicherheitsbegehungen sowie Instandsetzungen/Reparaturen), die die Verwaltung unter entsprechendem Personal- und Kostenaufwand für jeden einzelnen Schrank erfüllen muss.
Zu 3.: Welche Möglichkeiten bestehen, die Stadtbezirke zu unterstützen, doch kostengünstigere, verkehrssichere und dazu noch barrierefreie eigene Bücherschrankmodelle (z.B. Telefonzellen) im öffentlichen Raum aufzustellen?
Das Modell der städtischen Bücherschränke wurde zwischen den verschiedenen Beauftragungen von der Verwaltung stetig weiterentwickelt. So wurde u.a. der Zugang zum Bücherschrank durch die Einrichtung leichter gängiger Türen und eines bodennahen Fundamentsockels möglichst barrierefrei gestaltet. Die Verwaltung steht im ständigen Austausch mit den Bücherschrankpaten und Bürgerinnen und Bürgern, um im Rahmen von Instandsetzungen und Reparaturen die Funktionsfähigkeit und Nutzerfreundlichkeit der Schränke zu erhalten.
Die Aufstellung eigener und individueller Bücherschränke durch die Stadtbezirke im öffentlichen Raum, die von dem festgelegten städtischen Modell abweichen, ist durch den VA-Beschluss DS Nr. 18-08216 ausgeschlossen. Dieser Beschluss fußt auf den unter 2. genannten Gründen.
