Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22106-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Künstlerische Illuminationen für Braunschweiger Bahnunterführungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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05.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 20.09.2023 (Drs.-Nr. 23-22106) wird wie folgt Stellung genommen:
a) Aktuelle Fördermöglichkeiten für die künstlerische Illumination von Bahnunterführungen sind der Verwaltung nicht bekannt.
Das in der Anfrage angesprochen Beispiel der Stiftung Lebendige Stadt basiert auf einem bundesweiten Programm, welches bereits zwischen 2010 und 2012 umgesetzt wurde. Damals wurden insgesamt 31 Bahnunterführungen in 24 deutschen Städten mit jeweils 25.000 Euro gefördert und künstlerisch illuminiert. Das Programm ist beendet. Der Verwaltung sind weder bei der Stiftung Lebendige Stadt noch bei anderen Fördergebern entsprechende Nachfolgeprogramme bekannt.
b) Für die künstlerische Illumination von innerstädtischen Bahnunterführungen stehen keine Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung. Daher gibt es keine Prüfungen bzw. Planungen der Verwaltung bezüglich der Eignung bestimmter Bahnunterführungen für Illuminationen.
c) Keine der beiden Brücken befindet sich im Fördergebiet Bahnstadt, sodass aus diesem Projekt heraus keine Betrachtung der Situation unter den Brücken erfolgt. Im Rahmen des Projektes Stadtbahnausbau wird die Salzdahlumer Straße im Bereich der DB-Brücke überplant, sodass sich die dortige Situation zukünftig anders darstellen wird. Dabei wird auch die Beleuchtung unter den Brücken betrachtet. Weitere Planungen für die angefragten Bereiche bestehen seitens der Verwaltung nicht.
