Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22155-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der globalen Minderausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft / Aufnahme in die TO der Sitzung am 05.10.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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05.10.2023
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Sachverhalt
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.09.2023 (Drs.-Nr. 23-22155) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Zum einen setzen sich die Minderausgaben aus Einsparungen von Personalkosten zusammen. Diese wurden aufgrund von unbesetzten Stellen im Dezernat IV für das Jahr 2023 vorgenommen und resultieren nicht aus Kürzungen im Personalbereich. Es wurden alle
unbesetzten Stellen bis zum Meldezeitpunkt der Einsparungen berücksichtigt sowie alle unbesetzten Stellen, die realistisch erst ab einem Zeitpunkt nach der Meldung oder nicht mehr vor Jahresende besetzt werden können. Des Weiteren wurden Vakanzen von Stellen eingeplant, die durch Personalfortgang bereits bekannt waren.
Zum anderen wurden die für das Haushaltsjahr 2023 erstmalig zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig verwendet, um die restlichen Kosten abzudecken. Aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten für die rechtliche und verwaltungstechnische Umsetzung werden die Mittel erstmalig im Jahr 2024 zur Beantragung zur Verfügung stehen und ausgezahlt werden können.
Zu 2:
Es bestehen keine Auswirkungen auf die Arbeit der Verwaltung.
Wie bereits zu Frage 1 beantwortet, handelt es sich zuvorderst um Einsparungen von Mitteln für Personalkosten, die unabhängig von Personalkürzungen in diesem Jahr ohnehin hätten nicht mehr verausgabt werden können, sowie um Einsparungen von Mitteln, die im Jahr 2023 nicht mehr dem Zweck entsprechend hätten abgerufen werden können.
Zu 3:
Vor dem Hintergrund der zu den Fragen 1 und 2 gegebenen Erläuterungen werden aus Sicht der Verwaltung durch die Einsparungen für das Jahr 2023 keine wichtigen Aufgaben und Projekte behindert resp. verzögert. Die Umsetzung der Unterstützung der Tanzszene hätte auch unabhängig von den Minderausgaben erst im Jahr 2024 starten können, da es sich um die Etablierung einer neuen Sparte der städtischen Kulturförderung handelt.
