Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22076-01
Grunddaten
- Betreff:
-
E Klima 2022 als verbindliches Regelwerk bei Verkehrsplanungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.09.2023
| |||
|
●
Bereit
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 13.09.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das deutsche Regelwerk für Planung und Bau von Verkehrsanlagen wird innerhalb der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von anerkannten Fachleuten aus Wissenschaft und Forschung, von Baufirmen und Ingenieurbüros sowie den Bauverwaltungen erarbeitet.
Es wird nach dem Grad der Verbindlichkeit differenziert zwischen „Regelwerke“ (R1 und R2) und „Wissensdokumente“ (W1 und W2). Regelwerke der Kategorie R1 und R2 gelten als „Stand der Technik“ und werden damit z. B. in Streitfragen als Bewertungsmaßstab herangezogen. Dabei werden Planungsgrundsätze, Entwurfselemente und Ausstattungsmerkmale für ein jeweiliges Themengebiet behandelt und es werden dabei immer auch Ermessensspielräume, die es den Planenden ermöglicht, eine für den jeweiligen Einzelfall unter Abwägung aller Belange sinnvolle Lösung zu finden, eröffnet.
Bei den „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“ („E‑Klima 2022“) handelt es sich um ein Regelwerk der Kategorie R2. Diese Empfehlungen enthalten gemäß Vorwort zur E-Klima sowohl Standards und Regelfälle („es soll/es soll nicht“) sowie Empfehlungen (es sollte/es sollte nicht), wie sie für R2-Regelwerke üblich sind, als auch Vorgaben und Anforderungen („es ist/es muss/es darf nicht“) aus dem Bereich der R1-Regelwerke sowie Handlungsoptionen („es kann/es könnte“), üblich für Wissensdokumente.
Bei Planungen der Stadt Braunschweig wird grundsätzlich auf den „Stand der Technik“ zurückgegriffen, in dem z. B. die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Kategorie R1), die RiLSA (Richtlinie für Lichtsignalanlagen, Kategorie R1) oder die ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen, Kategorie R2) Anwendung finden.
Durch die „E-Klima 2022“ werden sich zukünftig mehrere Planungsgrundsätze verändern, da die Belange des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs gegenüber dem fließenden und dem ruhenden Kfz-Verkehr zu priorisieren sind. Dies wird beispielsweise beim Planen und Bauen im Bestand dazu führen, dass bei Flächenkonkurrenz deutlich weniger Parkplätze als heute hergestellt werden. Ein anderes Beispiel ist die Verteilung der Wartezeiten an Lichtsignalanlagen. Auch hier werden dem Umweltverbund zukünftig die höchsten (=besten) Qualitätsstufen (A-C) – also die geringsten Wartezeiten – zugeordnet, während für den Kfz-Verkehr Qualitätsstufe D als ausreichend erachtet wird.
Da die „E-Klima 2022“ ebenso wie die anderen R1- und R2-Veröffentlichungen als „Stand der Technik“ gelten und andere Regelwerke dieser Kategorie bei der Stadt ohne besondere Hervorhebung der Verwendung Anwendung finden, ist ein Ratsbeschluss zur Anwendung der E-Klima nicht erforderlich.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass Planungen insbesondere im Bestand immer Kompromisslösungen darstellen müssen und daher von theoretisch angelegten Planungsvorgaben abgewichen werden muss. Der Aufwand, Abweichungen in den Beschlussvorlagen aufzuführen, ist erheblich, sodass dadurch zusätzlich Kapazitäten gebunden werden, die dann für andere Projekte nicht zur Verfügung stehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
