Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Den formalen und inhaltlichen Änderungen der Förderrichtlinie „Baumreich(es) Braunschweig - Förderung zum Schutz und Erhalt von privaten Bäumen/Gehölzen“ in der als Anlage 1 beigefügten Fassung wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat 2019 das Förderprogramm „Baumreich(es) Braunschweig“ beschlossen. Über das „Baumreiche Braunschweig“ werden in Form von finanziellen Zuschüssen und der angebotenen kostenfreien Beratung vielfältige Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt von Bestandsbäumen sowie zum Ersatz von abgängigen Bäumen gefördert. Das Förderprogramm ist zudem ein strategisches Teilprojekt des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Braunschweig 2030. Privates Grün ist ein wichtiger Bestandteil des Braunschweiger Stadtgrüns und des direkten Lebensumfeldes der Bewohnerinnen und Bewohner. Jeder alte oder neu gepflanzte Baum bedeutet nicht nur einen Mehrwert für unsere Umwelt und städtische Flora und Fauna, sondern insbesondere in Zeiten der Klimaerwärmung auch einen Mehrwert für die Lebensqualität der Stadtbevölkerung. Das Förderprogramm dient als ökologischer Impulsgeber, mit dem Bürgerinnen und Bürger sowohl fachlich als auch finanziell bei dem Erhalt ihres Baumbestandes unterstützt werden. Über den so entstehenden Informationstransfer soll auch das Bewusstsein für die Bedeutung von Stadtbäumen im öffentlichen Bereich gesteigert werden.

 

r die Umsetzung wurden zunächst bis Ende 2022 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung gestellt. Für den Doppelhaushalt 2023/2024 wurde der Haushaltsansatz von jeweils 20.000  auf 35.000 € pro Jahr erhöht. Ab dem Haushaltsjahr 2025 sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung jeweils wieder 20.000 € veranschlagt.

Die Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Baumreich(es) Braunschweig“ wurde mit der 1. Änderungsfassung vom 13.07.2021 zuletzt aktualisiert und soll nunmehr in ihrer 2. Änderungsfassung formal und inhaltlich an die Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren anknüpfen und damit an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Zugleich werden bisher unklare Formulierungen korrigiert und spezifiziert, sodass die Förderrichtlinie für die Antragstellerinnen und Antragsteller verständlicher und transparenter wird. Zum leichteren Verständnis wurde die Richtlinie an den Aufbau und die Struktur des Förderprogramms „Gartenreich(es) Braunschweig“ angepasst.

 

Im Laufe der letzten zwei Jahre sind in Form von Anmerkungen und Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger, aber auch von Seiten der Verwaltung bei der Prüfung von Förderanträgen Potentiale zur Verbesserung der Förderrichtlinie identifiziert worden. Diese zielen sowohl auf inhaltliche Aspekte der Fördermodule sowie des Antragsverfahrens als auch eine teilweise Anpassung der Förderobergrenzen ab. Weiterhin wurde die Förderrichtlinie hinsichtlich einer gendergerechten Sprache überarbeitet. Wesentliche Änderungsgründe sind:

  • Formatierungsänderungen zur besseren Strukturierung: Die Formatierung wurde angepasst sowie möglichst übersichtlich und einheitlich gestaltet. Dies verbessert das Erscheinungsbild der Richtlinie und erhöht die Auffindbarkeit von Inhalten. Die Formatierungsänderungen wurden nicht separat markiert.
  • Redaktionelle Änderungen zur besseren Auffindbarkeit und Lesbarkeit der Informationen: Einige Absätze wurden neu platziert, um relevante Informationen strukturiert und einheitlich zur Verfügung zu stellen.
  • Sprachliche Änderungen zur Sicherstellung von gendergerechter Sprache: Die Stadt Braunschweig bemüht sich in allen Belangen um die Gleichbehandlung aller Geschlechter, so auch beim Erstellen von Texten. Da die Förderrichtlinie bisher teilw. im generischen Maskulinum geschrieben ist, wurden sprachliche Änderungen in der Richtlinie vorgenommen, die eine Gleichstellung der Geschlechter gewährleisten.
  • Definition der Förderobjekte: Zuvor wurden in der Förderrichtlinie sowohl im Text als auch im Titel „Baum- und Gehölzbestände“ angesprochen. Diese Formulierung wurde präzisiert auf „Bäume/Gehölze“, da es sich um einzelne Förderobjekte und keine Baumbestände als Ganzes handelt. Die Bezeichnung der Förderobjekte wurde vereinheitlicht.

 

Die bisher genannten Veränderungen stellen keine inhaltliche Änderung der Förderrichtlinie dar und wurden deswegen nicht separat in der beigefügten Synopse benannt oder im Text markiert. Die im Folgenden genannten sprachlichen und inhaltlichen Änderungen haben eine Relevanz für die Förderrichtlinie und finden sich daher in der Synopse wieder. 

  • Sprachliche Änderungen bzw. Ergänzungen von Formulierungen, die derzeit missverständlich, unkonkret, umständlich oder grammatikalisch falsch sind (blaue Markierung in der Synopse): Es hat sich gezeigt, dass einige Formulierungen unklar sind oder häufig missverstanden werden. Komplizierte oder unklare Formulierungen wurden durch einfachere, kürzere und konkretere Formulierungen ersetzt. Grammatikalische Fehler wurden korrigiert. Umschreibungen wurden durch Fachbegriffe ersetzt bzw. ergänzt.
  • Inhaltliche Ergänzungen oder Anpassungen (braune Markierung in der Synopse): Es ist aufgefallen, dass einige wichtige Aspekte der Förderrichtlinie sprachlich nicht ausreichend abgebildet werden. Diese Ergänzungen verändern die Handhabung der Förderrichtlinie nicht, stellen aber einige Aspekte klarer heraus, sodass die Intention für die Bürgerinnen und Bürger leichter verständlich und transparenter wird. Zudem wurden Aspekte konkret benannt, die bisher nur impliziert waren.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise