Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22085-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abdeckung des Stadtgebiets mit "carsharing"-Angeboten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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28.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.09.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Carsharing ist eine vergleichsweise junge Mobilitätsform, die sich über die letzten Jahre als fester Bestandteil der städtischen Mobilität etablieren konnte. In neuen Branchen kommt es nach den Anfangsphasen für gewöhnlich durch die Mechanismen des freien Marktes zu einer Marktbereinigung, die das Überangebot an Dienstleistungen beseitigt. Die Reduktion der Anzahl der Anbieter lässt in diesem Zuge zunächst keine Rückschlüsse auf die Entwicklung des Gesamtmarktes zu. Dies gilt gleichsam für Carsharing-Anbieter wie auch für E-Scooter-Verleiher. Beim Carsharing hat sich in Braunschweig mit SheeperSharing (vormals unter dem Namen Drive Carsharing firmierend) ein örtlicher Anbieter durchgesetzt.
Die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge sowie die Nutzerzahlen des Angebots wachsen deutschlandweit stetig, was für eine allgemein positive Marktentwicklung spricht. Auch in Braunschweig verzeichnet SheeperSharing kontinuierlich wachsende Nutzer- und Umsatzzahlen. Obwohl nur noch ein Anbieter in Braunschweig aktiv ist, ist das Carsharing-Angebot in Braunschweig daher größer denn je. Der Anbieter weitet zudem sein Stationsangebot stetig auf Basis empirischer Erkenntnisse in der Bevölkerungszusammensetzung sowie in Kooperation mit Dritten weiter aus. Carsharing stellt sich daher als wichtiger Baustein der Mobilität in Braunschweig dar.
Verhandlungen über Carsharing führt der Anbieter in der Regel direkt mit den Vorhabenträgern im Zuge der Umsetzung von einzelnen Bauvorhaben. Eine Festlegung von Standorten erfolgt nicht im B-Plan.
