Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadt Braunschweig beantragt die Einrichtung des Ganztagsbetriebs für den Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 gem. § 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat am 22.02.2011 ein Konzept zur Umwandlung von Schulen in Ganztagsschulen beschlossen (Ds 13894/11). Darin war vorgesehen, sowohl den Grundschul- als auch den Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 in den Ganztagsbetrieb zu überführen. Das entsprechende Raumprogramm zur Herrichtung der dafür notwendigen Ganztagsinfrastruktur für beide Schulzweige wurde vom Verwaltungsausschuss am 21.06.2011 beschlossen (Ds 14319/11). Im Jahr 2012 wurde die ehemalige Schulhausmeisterdienstwohnung in eine Mensa mit Küche umgebaut und Umwidmungen von Räumen im Gebäude für eine sinnvolle Anordnung des Freizeitbereichs vorgenommen.

 

Mit Ds 14716/11 wurde die Einrichtung des Ganztagsbetriebes an der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 gem. § 23 NSchG politisch

beschlossen.

 

Der daraufhin bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), Regionalabteilung Braunschweig, Vorgänger des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) Braunschweig, eingereichte Antrag zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule für die Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße beinhaltete eine jahrgangsweise Einführung des Ganztages beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 mit den Jahrgängen 1 bis 4. Ab dem Schuljahr 2013/2014 sollten stufenweise die Jahrgänge 5 bis 10 folgen.

 

Mit Schreiben vom 19.03.2012 hat die NLSchB, Regionalabteilung Braunschweig, die Führung als Ganztagsschule, beginnend mit den Jahrgängen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2012/

2013, genehmigt.

 

Ende April/Anfang Mai 2013 hat die Verwaltung den politischen Gremien mitgeteilt

(Ds 12968/13), in Abstimmung mit der Schulleitung und unter Beteiligung der NLSchB,

Regionalabteilung Braunschweig, die Schulbehörde um die Aussetzung der genehmigten Umwandlung des Hauptschulzweiges der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße in eine Ganztagsschule mindestens um ein Schuljahr zu bitten.


Hintergrund waren Hinweise der Schule, dass die für einen Ganztagsbetrieb des Hauptschulzweigs notwendigen Räume für einen Freizeitbereich aufgrund der Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen an der Schule nicht vorhanden sind und auch nicht fristgerecht realisiert werden könnten. Die Schule schöpfte dabei ihre räumlichen Möglichkeiten voll aus, da sie im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr eine Klasse mehr im Primarbereich führte und im folgenden Schuljahr zwei 7. Klassen in drei 8. Klassen aufteilen musste, da die Schülerzahl in diesem Jahrgang durch den Zugang von Kindern aus Förderschulen und Abschulungen aus Realschulen angestiegen war. Aufgrund der räumlichen Enge hatte die Schule zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 bereits auf die Teilung dieses Jahrgangs verzichtet, obwohl ihn zu diesem Zeitpunkt 53 Schülerinnen und Schüler (Schülerhöchstzahl je Klassen sind 26 Schülerinnen und Schüler) besucht haben. Die Einschätzung zu den räumlichen Möglichkeiten der Schule wurde von der Verwaltung geteilt.

 

Die bereits von der NLSchB, Regionalabteilung Braunschweig, erteilte Genehmigung für den Ganztagsbetrieb der gesamten Schule wurde daraufhin auf die Führung einer Ganztagsschule im Primarbereich beschränkt. In diesem Zusammenhang teilte die Schulbehörde mit, dass eine künftige Erweiterung des Ganztagsbetriebs um den Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße zu gegebener Zeit einer erneuten Antragstellung bedürfte.

 

Aufgrund mittlerweile veränderter Rahmenbedingungen sieht die Schule jetzt die Möglichkeit zur Einführung des Ganztags im Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Pestalozzi-straße.

 

Das nun erarbeitete pädagogische Konzept sieht einen teilgebundenen Ganztagsbetrieb des Hauptschulzweiges gem. § 23 Abs.4 NSchG beginnend ab dem Schuljahr 2024/2025 - mit dem 5. Jahrgang aufsteigend - an drei Wochentagen (von Dienstag bis Donnerstag) verpflichtend vor. An den Wochentagen Montag und Freitag wird kein Ganztagsangebot für die Hauptschülerinnen und -schüler vorgehalten. Das Raumkonzept sieht eine Doppelnutzung aller Räumlichkeiten vor, sodass keine baulichen Erweiterungen am bzw. Umbauten im Schulgebäude notwendig sind.

 

Für die Jahrgänge 5 und 6 wird, wie bereits in den Jahrgängen 1 bis 4 praktiziert, ein pädagogischer Mittagstisch in der schuleigenen Mensa in Begleitung von Lehrkräften und/oder von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angestrebt. Um die zusätzliche Anzahl an Essenteilnehmerinnen und -teilnehmern verpflegen zu können, soll die Essenausgabe auf ein Drei-Schicht-System umgestellt werden.

 

Den Jahrgängen 7 bis 10 wird ebenfalls ein Angebot zur freiwilligen Teilnahme am Mittagessen unterbreitet.

 

Der Schulvorstand der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße hat in seiner Sitzung am

04.09.2023 einstimmig die Umwandlung des Hauptschulzweigs der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße in eine Ganztagsschule zum Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Der Ganztagsbetrieb soll im Schuljahr 2024/2025 mit dem 5. Jahrgang aufsteigend beginnen, sodass der Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße im Schuljahr 2029/2030 vollständig in den Ganztagsbetrieb überführt wäre.

 

Gemäß des Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sind dem RLSB Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2024/2025 mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens zum 01.12.2023 zu übersenden. Dieser Erlass ist zwar mit Ablauf des 31.07.2021 außer Kraft getreten, wird aber nach Auskunft des RLSB Braunschweig bis zum Inkrafttreten des neuen Ganztagsschul-
erlasses nach wie vor angewandt.


Das pädagogische Konzept für den Ganztagsbetrieb des Hauptschulzweigs der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße liegt vor.

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