Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22060-01
Grunddaten
- Betreff:
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Messbrunnen im Naturdenkmal / Sandmagerrasen in Kralenriede
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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26.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bereich des Schlossberges wird im Altlastenverzeichnis der Stadt Braunschweig als Altablagerung F11/1 geführt. Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig führt hier in regelmäßigen Abständen Untersuchungen des Grundwassers auf relevante Schadstoffe durch. Die Untersuchungsergebnisse werden - wie alle anderen Ergebnisse der Altdeponieüberwachung auch - regelmäßig auf der Internetseite der Stadt Braunschweig veröffentlicht. Der Altdeponiebericht 2021 sowie die Fortschreibung des Altdeponieberichtes 2022 sind unter „Leben in Braunschweig / Umwelt / Boden/Altlasten / Altlasten, Altablagerungen“ abrufbar. Die Informationen zur Altdeponie Schlossberg sind auf den Seiten 36 bis 39 im Bericht aus dem Jahr 2021 zu finden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die letzte Beprobung der hier vorhandenen Grundwassermessstellen erfolgte im Jahre 2021. Die nächste Beprobung ist für 2024 vorgesehen.
Zu Frage 2:
Im westlich gerichteten Grundwasserabstrom der Altablagerung werden teilweise schwach erhöhte Schwermetall-Konzentrationen nachgewiesen, die knapp oberhalb der sogenannten „Geringfügigkeitsschwellenwerte“ der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) liegen. Das betrifft die Elemente Arsen, Nickel, Cadmium und Blei. Die Überschreitung dieser Werte zeigt an, dass die natürliche Grundwasserbeschaffenheit durch die Altablagerung verändert wurde. Eine Gefährdung des Grundwassers kann aus den Messwerten aber nicht abgeleitet werden.
Vergleicht man die Werte nämlich mit den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung, so werden diese deutlich unterschritten.
