Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22070

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die meisten gebietsfremden Baum- und Pflanzenarten stellen kein Naturschutzproblem da und unterliegen dem allgemeinem Artenschutz für wildlebende Arten. So werden manche Arten in bestimmten Gebieten sogar als eine Bereicherung empfunden.

 

Vorsorge ist der beste Schutz gegen invasive Arten. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass trotz enormer Anstrengungen eine Ausbreitung neuer invasiver Arten in die Umwelt nie hundertprozentig verhindert werden kann. Dann gilt es, insbesondere auch unter Kostengesichtspunkten, ihr Auftreten in der frühen Phase der Invasion rasch zu erkennen und schnellstmöglicht geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Etablierung und Ausbreitung zu verhindern.

 

Im Gebiet Naturdenkmal Sandmagerrasen in Kralenriede beobachten wir mit Sorge die Ausbreitung der spät blühenden Traubenkirsche. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt, invasive Baum- und Pflanzenarten, die sich in einer frühen Phase der Ausbreitung befinden, der Früherkennung mit einer Verpflichtung zu sofortiger Beseitigung.

 

Die spätblühende Traubenkirsche unterwandert im gesamten Naturdenkmal den Eichenbestand und verhindert die Naturverjüngung heimischer Baum- und Pflanzenarten in diesem Gebiet.

 

Teilweise wurde vom Fachbereich Stadtgrün, an verschiedenen Stellen in diesem Gebiet einige Eichen von der Traubenkirsche freigestellt, und auf den Stock gesetzt, dennoch hat sich der Nachwuchs an gleicher Stelle vergrößert. Eine weitere Ausbreitung gebietsfremder Arten wie hier die spätblühende Traubenkirsche sollte verhindert werden. 

 

Daher fragen wir:

 

Was gedenkt der Fachbereich Stadtgrün zu tun, um eine weitere Verbreitung der spätblühenden Traubenkirsche zu stoppen?

 

gez.

 

Horst-Dieter Steinert

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