Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21777

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Vorschlag einer Unterbrechung des Bleibtreuweges im Bereich der Überfahrt des Nordangers zum Gotenweg für den Kfz-Verkehr, dem Einbau von Straßenschwellen und Blumenkübeln im Bleibtreuweg zur Verkehrsberuhigung wird nicht gefolgt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Verkehrsberuhigung im Bleibtreuweg um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung des Bleibtreuweges nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass:

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee zur Verkehrsberuhigung im Bleibtreuweg eingebracht:

 

In diesem verkehrsberuhigten Bereich (gemeint ist der Bleibtreuweg) wird NICHT entsprechend gefahren. Eine Katze wurde bereits tot gefahren und auch ein Kind wurde im Kreuzungsbereich bereits angefahren. Auch sonst nehmen Autofahrer in unserer Straße wenig Rücksicht auf Fußgänger oder Kinder.

 

Deshalb schlage ich vor, den Verkehr auszubremsen, indem Hindernisse (Blumenkübel) auf die Straße gestellt werden und Straßenschwellen zwischen diesen montiert werden.

Und zwar gegenüber der Tiefgaragenausfahrt von Bleibtreuweg 9 sowie gegenüber dem Fußwegeingang von Bleibtreuweg 8.

Außerdem als Verlängerung des Baumbeets zwischen den Parkbuchten von der Lichtwerkallee gesehen: an dem ersten Beet nach der Tiefgaragen-Einfahrt am zweiten Beet.

Weiterhin sollten zwischen den Hindernissen Straßenschwellen montiert werden, die zurzeit vorhandenen reichen nicht aus.


 

Alternativ könnte man die Straße auch auf Höhe der Straßenverengung für Autos unpassierbar machen, indem hier Poller eingesetzt werden, die nur Fußgängern und Radfahrern das Durchkommen ermöglichen, um den Durchgangs- und Lieferverkehr für die angrenzenden Gewerbe zu unterbinden und so die Straße in eine Sackgasse wandelt, in der dann nur die Anwohner fahren.

 

Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

Verfahren zur Ideenplattform:

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS 17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage DS 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

 

„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.

 

Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Prüfung und Bewertung:

Das große Baugebiet Nördliches Ringgebiet kann nur sukzessive entwickelt und hochbaulich sowie erschließungstechnisch nur schrittweise realisiert werden. Die angestrebte langfristige Lösung ist im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan (B-Plan) HA 135 und im in Aufstellung befindlichen B-Plan HA 137 enthalten. Mit vollständiger Realisierung der Straßeninfrastruktur dieser Bebauungspläne wird sich die Erschließungssituation ganz anders darstellen als im derzeitigen zeitlich befristeten Zwischenzustand. Der wesentliche Unterschied wird darin bestehen, dass das gesamte Baugebiet über die Lichtwerkallee, die Mitgaustraße und die ausgebaute Wodanstraße an den Bienroder Weg und den Mittelweg angeschlossen sein wird. Der Bleibtreuweg wird dann zum Durchfahren keine nennenswerte Verkehrsfunktion mehr haben und die geschilderte heutige Situation wird sich deutlich entspannen.

Eine Schließung des Bleibtreuweges in Höhe der Querung des Nordangers wird allerdings auch dann deshalb nicht möglich sein, weil weder der Bleibtreuweg noch der Gotenweg an ihrem jeweiligen Ende am Nordanger über eine Wendemöglichkeit verfügen. Die Durchfahrmöglichkeit ist daher im B-Plan festgesetzt und bleibt notwendiger Bestandteil der Erschließung.

 

Da derzeit sehr viel mehr Fahrzeuge den Bleibtreuweg befahren, als dies nach Fertigstellung der vollständigen Erschließung des gesamten Baugebietes der Fall sein wird, ist der aktuelle Vorschlag verkehrsberuhigender Maßnahmen grundsätzlich nachvollziehbar.

 

Da jedoch die Rettungsdienste strikt gegen solche Hindernisse sind und darüber hinaus bekannt ist, dass Autofahrer z. T. schnell auf die Hindernisse zufahren, stark bremsen, das Hindernis langsam passieren, um danach stark und damit lautstark wieder zu beschleunigen und die dadurch erzeugte zusätzliche Lärmemission mit den Zielen des Lärmminderungsplanes der Stadt nicht in Einklang zu bringen ist, wird der Vorschlag nicht zur Umsetzung empfohlen.


 

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