Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22161-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.09.2023 (DS 23-22161) wird von der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.)

 

r den Neubau der 6. IGS hat die Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses am

5. Mai 2023 mit der Vorlage Ds 22-19102-05 hierzu bereits Stellung genommen.

 

Mit Abschluss des Vergabeverfahrens für die Beauftragung des Neubaus der 6. IGS und der GS im Westlichen Ringgebiet stehen jetzt die Eingangs- und Parksituationen für die Schulen fest. Auch die Adressbildung ist inzwischen für beide Schulen geklärt, sie lauten Wendenring 30 B (IGS) und Schölkestraße 10 (GS).

 

In dem Zusammenhang teilt die Verwaltung ergänzend mit, dass für beide Schulen bewusst eine Trennung des motorisierten Individualverkehrs vom Fußnger- und Radfahrverkehr vorgenommen worden ist. An der 6. IGS liegen die Schulparkplätze so, dass sie vom Hasenwinkel angefahren werden sollen. Fußnger und Radfahrende sollen über den Wendenring zur Schule kommen. An der Grundschule im Westlichen Ringgebiet nnen die Schulparkplätze nur über die Schölkestraße angefahren werden. Über den Triftweg soll der Fußnger- und Radfahrverkehr laufen.

 

Der Runde Tisch „Sichere Schulwege“ mit seinen Mitgliedern aus Stadtelternrat, Stadtschülerrat, Regionales Landesamtr Schule und Bildung Braunschweig, Verkehrswacht, Polizei, ADAC und Verwaltung tagt wieder am 16. Okt. 2023. Mit den jetzt vorliegenden Unterlagen kann sich das Gremium weitergehend mit der Angelegenheit beschäftigen, da nun die Lage der Gebäude auf den Schulgrundstücken und damit auch Eingänge und Zufahrten feststehen. Die Unterlagen sind ergänzend beigefügt.

 

Die Einrichtung von Hol- und Bringzonen zur besseren Kanalisierung von Elterntaxis wird für beide Schulen geprüft. r die Grundschule abgeschlossen werden kann das Verfahren allerdings erst, wenn der Grundschulbezirk festgelegt wurde.

 

Zu Frage 2.)

 

Ohne eine gewisse Einschränkung ist die Einrichtung von Hol- und Bringzonen im öffentlichen Verkehrsraum nicht möglich. Hol- und Bringzonen schränken das Angebot an Parkplätzen im Bestand ein, denn in bestimmten Zeiträumen darf an diesen Stellen nur kurz gehalten werden. Sollten die Parkplätze bewirtschaftet sein, werden sie für diese Zeiträume aus der Bewirtschaftung genommen.

 

Zu Frage 3.)

 

Der ADAC hat die Schilder zur Kennzeichnung der bestehenden Hol- und Bringzonen gesponsert. Der Rahmenvertrag mit der Firma Bellis beinhaltet das Aufstellen dieser Schilder. Weitere Kosten für die Einrichtung von Hol- und Bringzonen entstehen nicht.


 

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Anlagen

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