Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21275-03

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 13.06.2023 hat der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben den geänderten Änderungsantrag 23-21275-02 beschlossen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vor Umsetzung der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Rüninger Weg eine Bürgerbeteiligung (Informationsveranstaltung als Ortstermin) unter Einbeziehung von Anwohnern, Verbänden und Stadtbezirksrat 211 durchzuführen. Über die Ergebnisse sind der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben aber auch der örtlich zuständige Bezirksrat 211 (Braunschweig-Süd) zu unterrichten.“

 

Dazu berichtet die Verwaltung wie folgt:

Die Informationsveranstaltung fand am Donnerstag, den 12.10.2023, von 15.00 Uhr bis 16.15 Uhr im Rüninger Weg in Stöckheim auf Höhe des Friedhofes statt.

 

Die Verwaltung erläuterte die Hintergründe und Vorschläge zur ursprünglichen Drucksache. Es wurden die örtlichen Gegebenheiten sowie die Einordnung des Rüninger Weges in seiner Netzbedeutung für den Kfz- und Radverkehr erläutert. Auch die straßenverkehrsrechtlichen Gegebenheiten zu Benutzungspflichten sowie Hintergründe aus den Regelwerken wurden ausführlich dargelegt.

 

Ergänzend zu den Ausführungen in den vorherigen Drucksachen sowie im Stadtbezirksrat am 08.06.2923 wurde eine aktuelle Verkehrszählung vorgestellt. Diese erfolgte am 14.09.2023 und ergab, dass ca. 85 Prozent der Radfahrenden derzeit auf dem Gehweg, der durch das Zusatz-VZ „Radverkehr frei“ (Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben) fahren, was vermutlich teilweise auf das Überholverhalten bzw. unzureichende Überholabstände durch Kfz auf der Fahrbahn (Verdrängungseffekt) zurückzuführen ist.

 

Anschließend wurde um Wortmeldungen gebeten. Zahlreiche Anwesende meldeten sich zu Wort, deren Haltungen zusammengefasst die Folgenden waren:

 

Aspekte der Anwohnenden

  • Die Freigabe des Gehweges für Radverkehr sollte aufgehoben werden, da Radfahrende dort zu schnell fahren. Alle Radfahrenden sollten auf der Fahrbahn fahren.
  • Es sollte ein benutzungspflichtiger Geh-/Radweg angeordnet werden, sodass keine Radfahrenden auf der Fahrbahn fahren.
  • Weniger parkende Autos würden zu höheren Fahrgeschwindigkeiten der Autos führen, sodass die von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahme abgelehnt wurde.
  • Keine Ordnung der Parkstände auf öffentlicher Verkehrsfläche, insbesondere kein Wegfall von Parkständen erwünscht.
  • Anordnung von Tempo 30.
  • Der nahe gelegene Freizeitweg (am Wasser) sollte ertüchtigt werden, damit Radfahrende dort fahren können.
  • Die von der Verwaltung angestellte Verkehrszählung wurde kritisch hinterfragt.
  • Die Schaffung eines Schutzstreifens für den Radverkehr am westlichen Rand in südliche Fahrtrichtung wird angeregt. Für die andere Richtung soll der bislang nicht benutzungspflichtige für den Radverkehr freigegebene Fußweg genutzt werden.

 

Aspekte der Vertretenden der Verbände und Radfahrenden

  • Die Ertüchtigung des Freizeitweges am Wasser birgt Konfliktpotenzial mit den zu Fuß Gehenden und ist für den Alltagsradverkehr nicht geeignet.
  • Der Fußweg verbunden mit Nutzung für den Radverkehr ist für den Alltagsradverkehr wegen des Konfliktpotenzials mit dem Fußverkehr nicht geeignet.
  • Viele Radfahrende nutzen diesen Fußweg, da sie von der Fahrbahn verdrängt werden (rabiates Überholverhalten; teils Beschimpfungen, der „Radweg“ solle genutzt werden).
  • Durch die Verbesserung der Situation auf dem Rüninger Weg für den Radverkehr werden zu Fuß Gehende auf dem Gehweg geschützt.
  • Die Wegnahme von Parkständen kann Engstellen (Gefahrenpotenzial) beseitigen.

 

Die Verwaltung hat folgende Klarstellung gegeben

  • Der Radverkehr ist im Rüninger Weg auf der Fahrbahn gleichberechtigt mit Kfz.
  • Der Fußweg darf nur mit Schrittgeschwindigkeit von Radfahrenden genutzt werden.
  • Den Geh-/Radweg benutzungspflichtig anzuordnen (keine Radfahrende auf der Fahrbahn zulässig) ist aufgrund der geringen vorhandenen Breiten nicht zulässig.
  • Für die Anordnung von Tempo 30 fehlt die rechtliche Grundlage.

 

Fazit

Es gibt kein einheitliches Stimmungsbild bezüglich der zukünftigen Situation auf dem Rüninger Weg. Die Inhalte der Informationsveranstaltung zeigen, dass sich mit der in der Vorlage 23-21275 vorgelegten Planung keine allgemeinüberzeugende Lösung darstellen lässt. Der in der DS 23-21275 vorgestellte Ansatz der Verwaltung, mit geringem Aufwand Verbesserungen für den Radverkehr zu erzielen, wird daher nicht weiterverfolgt.

 

Um sichtbar zu machen, wird die Verwaltung eine Piktogrammkette auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Süden auf der Fahrbahn aufbringen lassen. Damit wird verdeutlicht, dass der Radverkehr auf der Straße fahren darf. Eine Piktogrammkette in Fahrtrichtung Norden wird nicht aufgebracht, da dieses zu Irritationen im Zusammenhang mit dort parkenden Kfz führen würde.

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