Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-22955
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen über 5.000 EUR im Rahmen der Richtlinie zum Tanzförderprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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25.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört nur bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über 5.000 EUR ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft (AfKW) gegeben. Die Anlagen enthalten Übersichten über diese Anträge einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung.
Zur Umsetzung des Konzepts zur Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig (Drs. Nr. 22-19638) wurden zum Doppelhaushalt 2023/2024 für drei Jahre zu dynamisierende Mittel (173.700 EUR für 2024) eingestellt.
Die Vergabe der Zuschussmittel an professionelle zeitgenössische Tanzschaffende erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zum Tanzförderprogramm, die mit Ratsbeschluss vom 19.12.2023 (Drs.-Nr. 23-22535) in Kraft getreten ist.
Im Kontext des Fördergegenstands 1 Probenraumförderung wurden zwei Anträge über 5.000 EUR eingereicht.
Gefördert werden laut Förderrichtlinie freischaffende professionelle Einzelakteurinnen und -akteure des zeitgenössischen Tanzes sowie freie Tanzgruppen und Initiativen (Zusammenschlüsse von freischaffenden professionellen Tänzerinnen und Tänzern sowie Choreografinnen und Choreografen) im Bereich der Kunstform zeitgenössischer Tanz mit einem Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig.
Das Förderprogramm wird zum 30.06.2024 für die Förderperiode 01.07.2024 bis 31.12.2024 sowie zum 31.12.2024 für die Förderperiode 2025 erneut ausgeschrieben. Es erfolgt eine stetige Evaluation sowie eine Unterrichtung des AfKW.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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185,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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146,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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193,2 kB
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