Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22104-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eine Solar-Radwegüberdachung für Braunschweig?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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12.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 20. September 2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1) Welche Strecken sind aus Sicht der Verwaltung für die Installation einer Solar-
Radwegüberdachung in Braunschweig am besten geeignet?
Grundsätzlich ist bei der Überbauung von öffentlich genutzten Flächen darauf hinzuweisen, dass bezüglich der Verkehrssicherungspflicht höherer Anforderungen bestehen, als bei privaten, nicht öffentlich zugänglichen Flächen. Daher sollte der Fokus des Solarausbaus zunächst auf privaten Flächen liegen. Um für eine Solar-Überdachung geeignet zu sein, müssen die Strecken diverse Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:
- Der Weg muss eine zeitlich möglichst lange intensive Sonneneinstrahlung aufweisen und nicht verschattet sein.
- Die Anlagen müssen die Nutzbarkeit der Wegebeziehungen auch in Kreuzungsbereichen mit anderen Verkehrsträgern nicht einschränken.
- Die Regelbreiten für Radwege gem. des Ziele- und Maßnahmenkataloges zuzüglich der Sicherheitsabstände zu festen Einbauten dürfen nicht eingeschränkt werden. Das Lichtraumprofil gem. RASt 06 ist einzuhalten.
- Die Konstruktion muss so ausgebildet werden, dass keine Angsträume entstehen.
- Die Ausbildung muss so gewählt werden, dass der Widmungszweck der Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt wird.
Aufgrund der Rahmenbedingungen und Baukonstruktion kommen nach erster Einschätzung nur Radwege in Parkanlagen oder außerhalb von Siedlungsbereichen oder Ortschaften (z.B. über Radschnellwegen) in Frage.
Aus technischer Sicht sind solche Streckenverläufe besonders geeignet, die möglichst in weiteren Teilen über unterbrechungsfreie und geradlinige Radwegverläufe verfügen. Zudem sollte der Streckenabschnitt frei von Verschattung sein. PV-Anlage haben eine Amortisation von mehr als zehn Jahren. Entsprechend sind bauliche Veränderung der Streckenabschnitte nach Erstellung auszuschließen, damit eine lange und unterbrechungsfreie Standzeit gewährt werden kann.
Zu Frage 2) Wäre dies ein sinnvolles Projekt für die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land
eG?
Die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG ist dem Grunde nach interessiert und geeignet, solche Projekte zu realisieren. Das Projekt ist der Genossenschaft auch bekannt.
Eine solche Anlage wie in Freiburg ist als „First Mover“ zu bezeichnen und hat entsprechend hohe Realisierungskosten. Die Genossenschaft arbeitet nicht gewinnmaximierend, jedoch kostendeckend. Um eine akzeptable Wirtschaftlichkeit zu erlangen, muss der Preis solcher Ständerwerke und Anlagen noch deutlich sinken. Zudem müssen für eine besser Wirtschaftlichkeit Eigenverbraucher angeschlossen werden. Die Genossenschaft schätzt, dass die Herstellungskosten dreimal höher liegen als bei konventionellen Aufdachanlagen bei gleicher Leistung. Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung weiter beobachtet und zu gegebener Zeit als Realisierung bei auskömmlicher Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
