Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22166-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Basketballboom in Braunschweig - Nachwuchsförderung, nicht nur symbolische Ehrungen?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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12.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion BIBS im Rat der Stadt vom 23.09.2023 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1. und 2.
Seit 2018 gab und gibt es immer wieder Lärmbeschwerden seitens Anwohnerinnen und Anwohner von Jugendplätzen mit einem Basketballangebot. Die Verwaltung prüft daraufhin prinzipiell die Situation vor Ort hinsichtlich Abstand der Anlage zur Wohnbebauung und nimmt ggf. Lärmmessungen vor. Generell muss dabei zwischen Jugendplätzen und Kinderspielplätzen unterschieden werden: Ein Basketballangebot gilt als Jugendspielangebot während Kinderspielplätze andere Spiel- und Bewegungsangebote wie z.B. Rutschen, Schaukeln und Klettergeräte vorhalten. Der Lärm, der von Kinderspielplätzen ausgeht ist rechtlich zudem anders zu bewerten als der Lärm von Jugendlichen. Erster gilt als sozialverträglich und muss toleriert werden (vgl. §22 Absatz 1a BImSchG). Für den Lärm von Jugendlichen gilt diese Rechtsgrundlage dagegen nicht. Aus diesem Grund wurde auf einem Spielplatz die Basketballanlage entfernt, bei dem der Abstand zur Wohnbebauung weniger als 20 m betrug. Auf zwei weiteren Spielplätzen wurden die abgebauten Basketballkörbe durch kindgerechte Ballspielgeräte ersetzt.
Insgesamt wurden seit 2018 drei Basketballkörbe auf insgesamt zwei Jugendplätzen abgebaut, bis eine Klärung des jeweiligen Sachverhaltes vorlag. Am Spiel- und Jugendplatz Madamenweg/Pfingststraße wurden die Körbe wieder angebracht und eine Nutzungszeitenänderung vorgenommen. Am Bolzplatz Lindenstraße/Rathenowstraße wurde aufgrund von Anwohnerbeschwerden eine von insgesamt zwei Korbanlagen entfernt. In dieser Sache ist ein Rechtsstreit anhängig. Eine Entscheidung, ob die Korbanlage wieder montiert werden kann, kann erst nach Verfahrensende entschieden werden.
Weiterhin wurden auf dem Spiel- und Jugendplatz Amalienplatz lärmreduzierende, baulich-konstruktive Maßnahmen sowie eine Einschränkung der Nutzungszeiten umgesetzt, um die Anwohnerschaft vor nächtlicher Lärmbelästigung zu schützen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass seit 2018 ebenfalls neue Basketballangebote geschaffen wurden. So wurden auf fünf neugestalteten Jugendplätzen Basketball- bzw. Streetballanlagen installiert.
Weiterhin ist die Verwaltung derzeit im Austausch mit mehreren Vereinen und Organisationen, um das Angebot für die Basketballfreizeitsportler im Stadtgebiet qualitativ zu verbessern. Geplant ist, einige Anlagen unter dem Gesichtspunkt der Angebotsverbesserung der seit 2020 olympischen Disziplin „3x3 Basketball“ auszubauen.
Zu 3.
Die Verwaltung tritt während der Prüfung und vor Initiierung möglicher Maßnahmen regelmäßig in den Austausch mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern. Häufig konnten so auch Lösungen meist organisatorischer oder baulich-konstruktiver Art gefunden werden. In sehr wenigen Fällen wurde der Rechtsweg eingeschlagen.
Wenn die Problematik mit einer Jugendplatzanlage so gelagert ist, dass Gespräche mit Jugendlichen zur Problemlösung beitragen können, sieht sich die Jugendförderung der Stadt Braunschweig als direkter Ansprechpartner für die jugendlichen Nutzergruppen. Unter anderem wird mit den zahlreichen Jugendzentren zusammengearbeitet, deren Besucher*innen häufig auch Nutzer*innen der Jugendplätze sind. Weiterhin werden bei lokalen Problemen Gespräche mit den betroffenen Nutzergruppen geführt und Unterstützung durch die Jugendförderung geleistet.
