Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22191-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwand und Nutzen durch invasive Arten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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12.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt vom 29.09.2023 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu Frage 1)
- Herkulesstaude:
Bekämpfung durch Vergabe an Dritte, ca. 6.000,- €/a, 1 Arbeitskraft (Techniker) zusammengefasst ca. 16-20 Std/a
- Riesenknöterich und Indisches Springkraut:
Zusammengefasste Bekämpfung durch Vergabe an Dritte, ca. 2.000,- €/a, 1 Arbeitskraft (Techniker) zusammengefasst ca. 8 Std/a
- Ambrosia:
2-3 einzelne Fälle/a, Bekämpfung erfolgt im Zuge der Durchführung üblicher Pflegearbeiten
Zu Frage 2)
Die Verwaltung verwendet grundsätzlich sog. „Klimabäume“, die den sich verändernden Klimabedingungen im Sinne einer höheren Trockenheitsresistenz besser entsprechen können. Diese sind z.B. in entsprechenden Listen der sowohl der GALK als auch des BdB (Bund deutscher Baumschulen) erfasst und werden durch langjährige Erfahrung der Verwaltung entsprechend ergänzt. Hierbei werden wenn möglich Bäume bevorzugt, die Eigenschaften als Vogel- und/oder Bienennährgehölz sowie als Habitat für Kleinlebenwesen besitzen.
Die Auswahl der Baumarten und -sorten wird zudem durch Standortfaktoren wie
- Größe des zur Verfügung stehenden durchwurzelbaren Raumes,
- Abstände zu Fassaden, Beleuchtung, Oberleitungen etc.,
- Exposition in schluchtähnlichen Straßenzügen,
- Kronenbreiten und zukünftig notwendiges Lichtraumprofil,
- Fruchtfall,
- Schädlings- und Baumkrankheitsvorkommen,
- Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen,
- Belange der Feuerwehr (Raum für ein ggf. notwendiges Anleitern)
- Baumarten der Nachbarflächen(-straßen), um durch eine Erweiterung des Artenspektrums die Diversität und die Resilienz gegen Baumkrankheiten zu erhöhen
- enorme Steigerung der bundesweiten Nachfrage nach Klimabäumen mit eingeschränkter Lieferkapazität der Baumschulen
beeinflusst.
Zu Frage 3)
Es gibt in Braunschweig eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, die von Natur aus nicht hier bzw. in Deutschland heimisch sind, sondern sich erst durch den Einfluss des Menschen verbreitet haben. Diese nicht als einheimisch geltenden Arten haben nicht generell eine negative Auswirkungen auf die Fauna/Flora und müssen dementsprechend nicht reguliert werden.
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) gelten in Deutschland insgesamt 47 Tier- und 41 Pflanzenarten als invasiv (Unionsliste Stand 02.08.2022). Als invasiv werden gebietsfremde Arten bezeichnet, wenn diese negative Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben.
Von dieser Unionsliste werden in Brauschweig Tierarten, die über das Jagdrecht abgedeckt werden, wie Nilgans, Nutria, Waschbär und Marderhund im Rahmen der allgemeinen Jagdausübung entnommen.
Der Blaubandbärbling, der Sonnenbarsch sowie mehrere nordamerikanische Krebsarten gelten als etabliert. Eine Entnahme dieser Tierarten ist nicht zielführend, da sie inzwischen so weit verbreitet sind, dass von einer zeitnahen Wiederbesiedlung der Fließ- und Stillgewässer in Braunschweig auszugehen ist.
Der Bisam kann bei Bedarf durch die Unterhaltungsverbände bekämpft werden, wenn Schäden an Gewässern (Deiche, Dämme) auftreten. Der Bisambestand hat allerdings stark abgenommen, sodass entsprechende Schäden durch diese Tierart aktuell nicht mehr verzeichnet werden.
Nachweise weiterer Tierarten der Unionsliste liegen der Verwaltung nicht vor.
