Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22208-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der globalen Minderausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Teilhaushalt Stabsstelle 0800 Wirtschaftsdezernat / Aufnahme in die TO der Sitzung am 17.10.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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17.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum obenstehenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 04.10.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1.:
Für den Teilhaushalt der Stabsstelle 0800 Wirtschaftsdezernat ist im Rahmen der Globalen Minderausgabe eine Sachkostensperre in Höhe von 213.340 € festgesetzt worden. Die Sachkostensperre wurde in Form von Minderaufwendungen umgesetzt, die sich wie folgt darstellen:
- unbesetzte A11-Teilzeit-Stelle im Zeitraum 01.01. - 31.07.2023 und daraus resultierend geminderte Bezüge- und Versorgungsaufwendungen i. H. v. 37.219 €
- Einsparung von Aufwendungen für Projekte i. H. v. 105.000 €, die nach anfänglicher Verortung im Teilhaushalt der Stabsstelle 0800 nunmehr im Haushalt der Braunschweig Stadtmarketing GmbH abgebildet werden (Imagekonzept und Veranstaltungsmanagement, siehe FWE 111 und FWE 112 im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des WA am 20.01.2023, Vorlage 23-20314 „Doppelhaushalt 2023 / 2024 / Investitionsprogramm 2022 bis 2027“) - eine Mittelumsetzung war nicht erforderlich, sodass die hierfür im städtischen Haushalt bereitgestellten Mittel für Einsparungen zur Verfügung standen
- Minderaufwendungen i. H. v. 71.121 € aufgrund der derzeit nicht bzw. nicht wie geplant zu realisierenden Interkommunalen Gewerbegebiete „Braunschweig-Wolfenbüttel“ und „A2/A39“, vgl. hierzu auch die Mitteilungen außerhalb von Sitzungen 22-20175 „Interkommunales Gewerbegebiet Braunschweig-Wolfenbüttel“ vom 01.12.2022 und 23-21400 „Gremieninformation Interkommunales Gewerbegebiet A2/A39“ vom 22.05.2023.
Es handelt sich somit um Einsparungen von Aufwendungen, die in der erwarteten Form und/oder Höhe nicht anfallen.
Zu Frage 2. und 3.:
Es ergeben sich aus den in der Beantwortung der Frage 1. angeführten Gründen keine Auswirkungen hinsichtlich der Aufgaben und Projekte der Stabsstelle 0800.
