Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22196-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist die Bundesagentur für Arbeit so lange zuständig, bis über den Asylantrag abschließend entscheiden und der Aufenthaltsstatus geklärt ist. Die Jobcenter werden mit positiver Entscheidung über den Asylantrag und Entscheidung über den Aufenthaltsstatus anschließend zuständig und bauen damit inhaltlich im Regelfall auf die bis dahin durch die Bundesagentur für Arbeit eingeleiteten Maßnahmen auf.

 

Darüber hinaus sind eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Akteuren bei der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt durch finanzielle Unterstützung, Beratungsangeboten oder Vernetzungsaktivitäten tätig. Eine Aufstellung, welche Akteure mit welchen einzelnen Maßnahmen dazu beitragen und wie diese Wirken, ist nicht vorhanden. Aufgrund der Vielzahl der Akteure und Maßnahmen ist dies aufgrund der dynamischen Entwicklung auch nicht möglich.

 

Das vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet.

 

Frage 1:

Bezüglich der Situation am Braunschweiger Arbeitsmarkt hinsichtlich der Arbeitsaufnahme von Geflüchteten liegen der Stadt Braunschweig keine Zahlen vor.

 

Frage 2:

Wie eingangs erwähnt sind die Unterstützungsangebote vielfältig. Die Stadt Braunschweig ist Mitglied im Fachkräftebündnis SüdOstNiedersachsen und unterstützt in diesem Zusammenhang die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Z. B. durch die finanzielle Unterstützung von Projekten der AWO (Praktikumsbörse für Flüchtlinge, Arbeit nach Maß, Aktiv in Arbeit) oder des Welcome Centers für die Region.

 

Weitergehende Informationen, insbesondere zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete und zu den staatlichen Unterstützungsangeboten, bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Internet unter der Adresse https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/flucht-und-asyl.html an. Hier finden Interessierte auch gezielte Informationen hinsichtlich Geflüchteter aus der Ukraine.

 

Frage 3:

Die Hemmnisse sind vielfältig und individuell. Von den Projektpartnern wird beispielsweise ein durch die Pandemie unterbrochener Integrationsprozess und der Wegfall vieler Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor genannt. Weiterhin werden als Hemmnisse unzureichende Sprachkenntnisse der Geflüchteten und eine schwierige Bewertung der vorhandenen Qualifikationen bzw. die schleppende Anerkennung ausländischer Abschlüsse genannt. 

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